LINZ. Die Taxierung von Scheingewinnen widerspricht dem grundlegenden Leistungsfähigkeitsprinzip des Steuersystems. Eine steuerbefreiende Behaltefrist wäre daher ein Stück steuerlicher Fairness gegenüber dem Sparer.
Kolumne von Florian Beckermann, OÖNachrichten am 28. Juli 2026
