Die meisten modernen Steuersysteme besteuern vielfach nominale Einkünfte. Das bedeutet, dass die Steuer auf den Geldbetrag erhoben wird, der zufließt, unabhängig davon, ob dieser Zuwachs auf eine reale Wertsteigerung oder lediglich auf die Geldentwertung durch Inflation zurückzuführen ist. Eine Besteuerung von Einkünften nach Abzug der Inflation würde hingegen nur den realen Einkommenszuwachs erfassen. Besonders bei Kapitaleinkünften hätte ein solcher Ansatz weitreichende ökonomische Folgen.
Kurzfassung:
- Nominale Besteuerung führt dazu, dass Anleger trotz Gewinn real verlieren.
- Inflation entwertet Erträge, bevor die KESt zusätzlich abgezogen wird.
- Beispiel: 2,25 % Zinsen bei 3,7 % Inflation → real –1,45 %.
- KESt auf den nominalen Ertrag verschärft den Verlust auf –2,07 %.
- Eine inflationsbereinigte Besteuerung würde reale Gewinne und Fairness stärken.
Wie Inflation und KESt reale Verluste erzeugen
Die meisten modernen Steuersysteme besteuern vielfach nominale Einkünfte. Das bedeutet, dass die Steuer auf den Geldbetrag erhoben wird, der zufließt, unabhängig davon, ob dieser Zuwachs auf eine reale Wertsteigerung oder lediglich auf die Geldentwertung durch Inflation zurückzuführen ist. Eine Besteuerung von Einkünften nach Abzug der Inflation würde hingegen nur den realen Einkommenszuwachs erfassen. Besonders bei Kapitaleinkünften hätte ein solcher Ansatz weitreichende ökonomische Folgen.
Beispiel: 2,25 % Zinsen bei 3,7 % Inflation
Die Schieflage ist klar ersichtlich: Erhält ein österreichischer Anleger beispielsweise eine Verzinsung in Höhe des aktuellen EZB-Einlagenzinses von 2,25 % auf dem Sparbuch bei einer Inflationsrate (VPI Mai 2026) von 3,7 %, erleidet er real einen Verlust. Zusätzlich wird der nominale Ertrag besteuert, d.h. zum Entwertungsverlust von 1,45 % kommt noch die KESt in Höhe von 0,619 % hinzu. In Summe sind das minus 2,07 % – ein satter Realverlust.
Warum Scheingewinne die Kapitalbildung bremsen
Eine inflationsbereinigte Besteuerung würde diese Verzerrung beseitigen. Kapitalerträge würden nur insoweit besteuert, als sie die Kaufkraft des Vermögens tatsächlich erhöhen. Dies würde die Neutralität des Steuersystems stärken und verhindern, dass Inflation die reale Steuerlast heimlich erhöht. Anleger könnten ihre Entscheidungen stärker an wirtschaftlichen Fundamentaldaten statt an steuerlichen Effekten ausrichten.
Langfristige Verzerrungen bei Aktien, Anleihen und Immobilien
Bei Aktien, Anleihen oder Immobilien kumulieren sich Inflationswirkungen über viele Jahre. Wird ein Vermögenswert nach Jahren mit Gewinn verkauft, besteht ein großer Teil des nominalen Wertzuwachses oft nur aus dem Inflationsausgleich. Die Besteuerung dieses Scheingewinns mindert die reale Rendite und reduziert die Anreize zur Kapitalbildung. Eine Besteuerung realer Gewinne könnte daher die Sparquote erhöhen und Investitionen fördern.
Fairness: Besteuerung nach realer Leistungsfähigkeit
Auch aus Gründen der Steuergerechtigkeit erscheint das plausibel. Das Leistungsfähigkeitsprinzip verlangt, dass Steuern an der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anknüpfen. Wer lediglich seine Kaufkraft erhält, erzielt keinen echten Vermögenszuwachs. Die Besteuerung inflationsbedingter Scheingewinne widerspricht daher dem Leitgedanken einer Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Natürlich ist die Ermittlung inflationsbereinigter Einkünfte administrativ nicht leicht, aber lösbar. Zudem würden die Steuereinnahmen des Staates insbesondere in Phasen hoher Inflation sinken. Das muss kein schlechter Gegeneffekt sein.
Ökonomische Effekte einer inflationsbereinigten Steuer
Insgesamt spricht viel dafür, insbesondere Kapitaleinkünfte nach Abzug der Inflation zu besteuern. Eine solche Regelung würde die Besteuerung stärker an realen wirtschaftlichen Gewinnen ausrichten, die Kapitalbildung fördern und die steuerliche Fairness erhöhen. Langfristig könnte eine inflationsbereinigte Besteuerung zu einem effizienteren und gerechteren Steuersystem beitragen.
Im Börsen-Kurier Nr. 26 am 26. Juni 2026 veröffentlicht von:
Florian Beckermann
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