Offene Immobilienfonds: Wenn aus Sicherheit eine Liquiditätsfalle wird
Österreichs offene Immobilienfonds erleben einen Vertrauensverlust. Nach dem Real Invest Austria haben im Oktober auch der Erste Immobilienfonds und der Erste Responsible Immobilienfonds Rücknahmebeschränkungen (Gating) eingeführt. Neben der beschränkten Rückgabequote zeigt sich, dass Anleger grundsätzlich täglich neue Aufträge erteilen müssen um eine Quote zu erhalten. Nicht ausgeführte Aufträge werden nicht automatisch übertragen. Partiell entstehen dadurch hohe Kosten. Zusätzliche Fragen wirft die Einstufung einzelner Fonds als „mündelsicher“ auf. Was bedeutet besondere Sicherheit, wenn Anleger auf unbestimmte Zeit nicht über ihr Vermögen verfügen können?
IVA: Der IVA verlangt transparentere Liquiditätsinformationen, einfachere Rückgabeverfahren und eine nachvollziehbare Perspektive für die Wiederherstellung der normalen Rücknahme. Gating kann Notverkäufe verhindern und Anleger schützen. Es darf aber nicht dazu führen, dass die Liquiditätsprobleme der Fonds auf unbestimmte Zeit auf die Anleger abgewälzt werden. Finanzmarktstabilität und Anlegerschutz dürfen keine Gegensätze sein.
Zukunftsdepot: Gute Idee, schwache Umsetzung?
Im September begrüßte der IVA die angekündigte kapitalmarktpolitische Wende der Bundesregierung. Inzwischen liegen nähere Eckpunkte zum „Zukunftsdepot“ vor. Die erste Euphorie ist einer Ernüchterung gewichen. Ausgerechnet österreichische Einzelaktien sollen von der Förderung ausgeschlossen bleiben. Wer junge Menschen zu Eigentümern machen möchte, sollte ihnen auch den direkten Erwerb von Unternehmensanteilen ermöglichen. Fonds und ETFs sind wichtige Instrumente des Vermögensaufbaus, können eine unmittelbare Aktionärskultur aber nicht vollständig ersetzen. Weitere Schwächen liegen in der vorgesehenen Besteuerung laufender Kapitalerträge und in der Altersgrenze von 18 Jahren. Gerade wenn junge Menschen beginnen, eigenes Einkommen zu verdienen und langfristig für das Alter vorzusorgen, endet die steuerliche Begünstigung für neue Wertzuwächse. Die Begutachtungsfrist für den Gesetzentwurf endet am 9. November 2026.
IVA: Der IVA fordert daher weiterhin eine generelle KESt-befreiende Behaltefrist, Produktneutralität und eine dauerhafte Vorsorgelösung über das 18. Lebensjahr hinaus. Der IVA plant zum Start des Zukunftsdepots ein Informationsangebot für Eltern und Interessierte. Anmeldungen zur Interessentenliste sind bereits möglich. Bitte per Mail an: anlegerschutz@iva.or.at
Lenzing: 300 Millionen Euro frisches Kapital
Die Lenzing AG hat ihre Kapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen. Rund 301 Millionen Euro fließen dem Unternehmen zu. Der Bezugspreis betrug 8,65 Euro je Aktie, für jeweils zehn alte Aktien konnten neun neue erworben werden. Rund 99 Prozent der angebotenen neuen Aktien wurden durch die Ausübung von Bezugsrechten gezeichnet.
IVA-Fachforum: Vom Mitarbeiter zum Miteigentümer
Am 13. Oktober fand in Wien das internationale Fachforum zur Mitarbeiterbeteiligung statt, veranstaltet von IVA, OeVFA, OeKB und BETTER FINANCE. Diskutiert wurde, wie Mitarbeiterbeteiligung zur Vermögensbildung, Finanzbildung und Stärkung der europäischen Kapitalmärkte beitragen kann. Vertreter von Unternehmen, Anlegerorganisationen, Rechtsberatung und Finanzwirtschaft brachten ihre unterschiedlichen Perspektiven ein. Österreich verfügt mit der voestalpine über ein international beachtenswertes Modell. Auch beim Flughafen Wien zeigt sich, dass Mitarbeiter als langfristige Eigentümer eine wichtige Rolle spielen können. Mitarbeiterbeteiligung ist mehr als ein zusätzlicher Vergütungsbestandteil. Sie verändert den Blick auf Unternehmen, Risiko und Verantwortung. Wer am Unternehmen beteiligt ist, denkt nicht nur an das nächste Gehalt, sondern auch an dessen langfristigen Erfolg.
IVA: Der IVA spricht sich für einfachere rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen aus. Europa braucht mehr Eigentümer, nicht bloß mehr Sparer.
RBI vs. Rasperia: Nach Gerichtserfolg wartet RBI auf Freigabe der STRABAG-Aktien
Im jahrelangen Rechtsstreit der Raiffeisen Bank International mit Rasperia ist eine wichtige Entscheidung gefallen. Das österreichische Versäumungsurteil über rund 3,15 Milliarden Euro Schadenersatz ist seit 22. Oktober rechtskräftig. Die RBI will nun die Freigabe der in Österreich eingefrorenen Rasperia-Vermögenswerte erreichen, darunter 28,5 Millionen STRABAG-Aktien. Dazu bedarf es weiterer behördlicher Schritte unter Berücksichtigung des europäischen Sanktionsrechts. Gleichzeitig zeigt die neuerliche, noch nicht rechtskräftige Entscheidung eines russischen Gerichts über eine Strafzahlung über 342 Millionen Euro gegen die russische RBI-Tochter, wie kompliziert diese Auseinandersetzung bleibt.
IVA: Für RBI-Aktionäre ist entscheidend, welcher wirtschaftliche Nutzen tatsächlich beim RBI-Konzern ankommt. Die Position hat sich verbessert. Die Auseinandersetzung wird weiter zu beobachten sein.
Steyr Motors: Amerikanisches Übernahmeangebot
Der US-Konzern Red Cat Holdings hat über seine Tochtergesellschaft SMOT Acquisition ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für die Steyr Motors AG angekündigt. Der vorgesehene Angebotspreis beträgt 39 Euro je Aktie. Die Transaktion könnte dem österreichischen Motorenhersteller neue Marktchancen eröffnen. Der strategische Hintergrund ist nachvollziehbar, insbesondere angesichts wachsender Nachfrage im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich. Für Aktionäre stellt sich dennoch die klassische Übernahmefrage: Ist der Preis angemessen? Welche langfristigen Perspektiven bestehen für das Unternehmen? Und welche Konsequenzen hätte eine mögliche Veränderung der Eigentümerstruktur für den Streubesitz?
IVA: Mangels eines unabhängigen Gutachtens zur Bewertung der Steyr Motors ist eine transparente und nachvollziehbare Beurteilung des Angebotspreises schwierig. Ein Übernahmeangebot ist nicht nur eine strategische Entscheidung der Großaktionäre. Es betrifft das Eigentum sämtlicher Aktionäre, die eine weitgehend strategische Entscheidung treffen können. Ein Zuschlag zum letztgehandelten Börsenkurs ist nicht gleichzusetzen mit einem Gütesiegel für einen fairen Angebotspreis.
In eigener Sache: Anlegerrechte brauchen eine starke Stimme
Die Entwicklungen der vergangenen Wochen zeigen, weshalb eine unabhängige Anlegervertretung wichtig ist. Ob Rücknahmebeschränkungen bei Immobilienfonds, Übernahmeangebote, Kapitalerhöhungen oder politische Reformen: Die Interessen privater Anleger dürfen nicht erst berücksichtigt werden, wenn die wesentlichen Entscheidungen gefallen sind.
Der IVA wird auch in den kommenden Monaten Unternehmen, Behörden und Politik kritisch begleiten und sich für Eigentümerrechte, transparente Kapitalmärkte und faire Rahmenbedingungen einsetzen.
Unterstützen Sie unsere Arbeit durch eine IVA-Mitgliedschaft.
