IVA-News Nr. 30 / Juni 2020

IMMOFINANZ Kapitalmaßnahmen

Die Ankündigung, die Zahl der Aktien um bis zu 28 Millionen von derzeit im Umlauf befindlichen 101 Millionen unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen, hat bei vielen Streubesitzaktionären Ärger und Empörung ausgelöst. Eigene Aktien wurden 2019 um über 22,5 EUR je Stück rückgekauft, der NAV (Net asset value) bzw. Buchwert je Aktie liegt in der Nähe von 30 EUR, der derzeitige Kurs um 17 reflektiert dies nicht und auch nicht die gute Ergebnisse des 1. Quartals. Sollten diese Transaktionen derzeit durchgeführt werden, wird der Streubesitz massiv verwässert und verringert sich der Buchwert je Aktie um rund 3 EUR. Die Bilanzstruktur ist robust, die Liquidität gesichert, um bis Anfang 2021 die Fälligkeiten zu bedienen, der FFO (Funds of operations – Mietzinseingänge) leicht steigend. Erwähnt soll werden, dass bei der Zuteilung der neuen Aktien der Vorstand einen wesentlichen Einfluss hat. 

Dr. Rasinger als IVA-Präsident fordert, diese Kapitalmaßnahmen, weil sie wirtschaftlich nicht notwendig sind und stark nachteilig für den Streubesitz sind, nicht durchzuführen.

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Die Auswirkungen dieses sich abzeichnenden Mega-Finanzskandals werden unangenehme Auswirkungen auf alle international tätigen Fintech-Unternehmen haben. Unsere Schwesterorganisationen in Deutschland DSW www.dsw-info.de – und SdK www.sdk.org – beschäftigen sich mit dieser Causa. Es ist noch zu klären, wer wie geschädigt wurde und an wem wirtschaftlich vernünftig Ansprüche gestellt werden können. Der IVA verfolgt mit Interesse die Ereignisse, plant aber keine eigene Aktivitäten.

Georg Knill neuer IV-Präsident

Herzlichen Glückwunsch zu dieser wichtigen, verantwortungsvollen Tätigkeit. In seinen ersten Interviews wiederholt er die Wunschforderungen seiner Mitglieder und Wähler. Zu den Forderungen nach mehr Staatshilfen merkt sein Wiener Kollege Christian Pochtler zutreffend an: „Die Hilfen von heute sind die Steuern von morgen!“ Erfreulich für die Privatanleger: Er wird auch für eine Begrenzung der Frist der Steuerbarkeit von Gewinnen aus Aktienverkäufen eintreten.