Stimmrechtsvertretung durch den IVA

Die “Stimmrechtsvertretung” wird von uns seit einigen Jahren als Service für Aktionäre angeboten und insbersondere von institutionellen Investoren (Fondsgesellschaften, Stiftungen etc.) aus dem In- und Ausland genutzt.

Der IVA wird von diversen börsennotierten AGs mit der Stimmrechtsvertretung in deren Hauptversammlung (HV) beauftragt. Wir entsenden dorthin eine physische (“natürliche”) Person unseres Vertrauens, die dann die ihr übertragenen Stimmrechte weisungsgemäß ausübt.
Die Aktionäre bevollmächtigen den vom IVA gestellten Stimmrechtsvertreter („proxy voter“) mittels Vollmachtsformulars, das auf der Website der AG zur Verfügung gestellt wird. Abgesehen davon, dass wir Vollmachtsformulare ohne angekreuzte Weisungen (JA, NEIN, ENTHALTUNG) nicht akzeptieren, wären diese im Regelfall ohnehin unwirksam: „Bei Vollmachten ohne Weisungen liegt kein Auftrag vor, der/die Stimmrechtsvertreter/-in wird nicht tätig werden“ steht z. B. im Vollmachtsformular der RBI für deren oHV am 20.10.2020! Und andere Gesellschaften halten dies ähnlich. Wir haben somit keinen Einfluss auf das Stimmverhalten der Aktionäre, sondern stimmen, wie bereits erwähnt, ausschließlich gemäß deren Weisungen ab!

Mit unserem Auftraggeber, der AG, verrechnen wir eine moderate Aufwandsentschädigung, abhängig von der Anzahl der von uns vertretenen Aktionäre  und der Dauer der HV, plus Reise- und ggf. Nächtigungsaufwand, falls die HV außerhalb von Wien stattfindet. Die dadurch vereinnahmten Beträge stellen einen Beitrag zur Abdeckung unserer Fixkosten (z. B. Sekretariat mit Halbtagskraft) dar.

Von der „Stimmrechtsvertretung“ zu unterscheiden ist die „Stimmrechtsberatung“!  Weltweit tätige Gesellschaften wie ISS Institutional Shareholder Services und IVOX Glass Lewis geben interessierten, insbesondere institutionellen Investoren (Fondsgesellschaften, Stiftungen, etc.) kostenpflichtige Empfehlungen, wie sie in diversen HVs abstimmen sollen. Diese Stimmrechtsberater („proxy advisors“) nehmen also sehr wohl Einfluss auf das Stimmverhalten von Aktionären und müssen sich daher eigene Richtlinien geben, aufgrund derer sie ihre Stimmrechtsempfehlungen machen.  

Abschließend und zur Vermeidung von Missverständnissen:

  • IVA = Stimmrechtsvertreter und agiert auf der Grundlage von Vollmachten + obligatorischen Stimmrechtsweisungen von Aktionären;
  • ISS und Glass Lewis = Stimmrechtsberater, die kostenpflichtige Empfehlungen geben, wie in der HV einer bestimmten AG abzustimmen ist.

Beachten Sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung in unserem Jahresbericht 2019.