IVA-News Nr. 04 / April 2021

IMMOFINANZ bessert Angebotspreis für S IMMO nach – Übernahmekommission untersagt die Veröffentlichung vorläufig

Am 14.3.2021 veröffentlichte die IMMOFINANZ die Absicht, ein freiwilliges Übernahmeangebot für die S IMMO zu legen. Der Angebotspreis sollte 18,04 EUR je Aktie betragen. Am 25.3. wurde dieses Angebot auf 22,25 EUR (inklusive Dividende!) verbessert, dies entspricht einer Prämie von 40,3% auf den 6-Monats- gewichteten Durchschnittskurs der S IMMO Aktie von 15,86 EUR vor Veröffentlichung der Angebotsabsicht.

Die IMMOFINANZ besitzt bereits ca. 26,5% der S IMMO. Wichtige Bedingung des Angebots ist die vorherige Satzungsänderung bei der S IMMO zur Aufhebung des Höchststimmrechts von 15%. Die IMMOFINANZ ist bereits in der Vergangenheit mehrfach gescheitert, diese Schwelle zu Fall zu bringen.

Ein Angebot war lange vom Markt erwartet worden. Konkret liegt es jedoch weiterhin unter dem zuletzt berichteten Branchensubstanzwert von 24,32 EUR je Aktie (EPRA NAV, 31.12.2020). Die letzte Kapitalerhöhung der S IMMO im Jänner 2020 wurde bei 22,25 EUR erfolgreich platziert – daran hat man sich offensichtlich orientiert.
Am 15.4.2021 hat die Übernahmekommission die Veröffentlichung des Angebots vorläufig untersagt, weil sie die verfahrensrechtliche Möglichkeit für eine längere Prüfung der Angebotsunterlage in Anspruch nimmt. Der weitere Fortgang des freiwilligen Übernahmeangebots ist damit offen.

Der IVA empfiehlt grundsätzlich die schriftliche Angebotsunterlage des Offerts sowie die Stellungnahmen der Organe der von S IMMO und den Bericht des Sachverständigen abzuwarten.

Gerangel um die S IMMO Hauptversammlung

In der Übernahmesituation zwischen IMMOFINANZ und S IMMO kam es zu einer überraschenden Ankündigung der Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung durch den Vorstand der S IMMO. Diese war ursprünglich für den 30.4.2021 geplant. Die IMMOFINANZ hat nun eine außerordentliche Hauptversammlung für den gleichen Tag beantragt, was wiederum von der S IMMO abgelehnt wurde.

Der IVA empfiehlt die konkrete Einberufung mit der Tagesordnung abzuwarten.

Starwood Offert für CA IMMO bisher mit wenig Resonanz

Das antizipatorische Übernahmeangebot von Starwood stößt innerhalb der regulären Frist, die am 9. April endete, auf sehr wenig Resonanz. Es wurden dem US-Investor nur 3,71% der Aktien angeboten. Die Beteiligung an CA IMMO wächst damit auf 33,2% Die gesetzliche Nachfrist läuft nun bis Mitte Juli. Zur Erinnerung: Starwood hatte 36 EUR je Aktie geboten; sowohl der IVA wie der CA IMMO Vorstand schätzen das Übernahmeangebot als wenig überzeugend ein.

ÖBAG-AR: Keine Vertragsverlängerung von Alleinvorstand Thomas Schmid

Der ÖBAG Aufsichtsrat hat mitgeteilt, dass der in der Kritik stehende Alleinvorstand der Staatsholding ÖBAG Thomas Schmid seinen Vertrag nicht verlängern möchte. IVA-Vorstand Florian Beckermann: „Der angekündigte Rückzugschafft Erleichterung bei den Anlegern, da wieder Ruhe in die Aufsichtsräte der Beteiligungsunternehmen einkehren kann – Emoji-Politik gehört jedenfalls nicht dort hin. Gerade im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld brauchen die Unternehmen einen stabilen Aufsichtsrat. Es bleibt zu hoffen, dass bei einer Neuaufstellung der Fehler der Vergangenheit – Stichwort: Alleinvorstand – nicht wiederholt wird.“

Thomas Schmid konnte in der ÖBAG zu Beginn seiner Amtszeit durchaus positive Impulse setzen. Der IVA hat bereits in der Vergangenheit mehrfach Vorschläge unterbreitet, die Staatsholding an internationale Standards auszurichten und weiter zu professionalisieren.

Blitzumfrage: Klares Votum für die Präsenz-HV

Der IVA hat im Februar 2021 erstmals eine Blitzumfrage via Newsletter durchgeführt. Mehrfachantworten waren möglich.

Die Auswertung ergab ein auffällig positives Votum für die Beibehaltung der Präsenz-HV, über 70%! Sollte zu einer Erweiterung des HV-Formats kommen, wird die Hybrid-HV favorisiert, unter der absoluten Wahrung der Aktionärsrechte wie Rede-, Frage- und Stimmrecht.

Im Zusammenhang mit dem Commerzialbank-Skandal gab es ein starkes Votum für alle vorgeschlagenen Maßnahmen. Wobei die Anpassung der Haftung an die Prüfbilanzsumme und die externe Rotation der Wirtschaftsprüfer mit über 62% hervorstachen. Um einen solchen Skandal zukünftig zu verhindern, glaubt die deutliche Mehrheit mit über 58% an eine bessere Verzahnung von FMA, OeNB und OePR mit der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Auch im Falle Wirecard wurden alle Antwortmöglichkeiten stark bewertet. Über 72% votierten für ein unmittelbares Rederecht des Wirtschaftsprüfers auf der Hauptversammlung. Über 50% stimmten für das so genannte Joint-Audit und den verbesserten Schutz von Whistleblowern und Journalisten.