IVA-News Nr. 01 / Jänner 2021

Jahresbilanz 2020: Nachbesserungsverfahren

Die COVID-19-Situation hat auch die Verfahren rund um die Nachbesserungsrechte ins Stocken gebracht. Im Vergleich zu den Vorjahren kamen relativ wenige Verfahren inhaltlich signifikant voran.

Conwert SE:
Im Juli 2020 wurde ein korrigiertes Gutachten des Sachverständigen Dr. Keppert vorgelegt (22,59 EUR). Dieser ist im Herbst verstorben, sodass aktuell kein zwingend notwendiger Sachverständiger für eine ordentliche Verhandlung verfügbar ist. Ein Vergleichstermin wurde für Anfang Februar anberaumt und direkt wieder abgesagt.

BWT AG:
Das zuständige Gericht in Wels hat, dem Gutachten des Gremiums folgend, eine Nachbesserung auf 23 EUR je Aktie festgesetzt. Dies entspricht exakt dem Durchschnittskurs der letzten 6 Monate vor Ankündigung des Squeeze-out bzw. liegt dieser Wert innerhalb der Bandbreite des Gutachtens des Sachverständigen Rabel. Die Differenz von 6,49 EUR zum damaligen Barabfindungspreis wird noch mit 2% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen sein. Durch die beträchtliche Abweichung sieht der Gerichtsbeschluss eine Kostenersatzpflicht durch die Antragsgegnerin vor, wobei sich das Gericht bis zur Beendigung der Entscheidung über die Barabfindung die endgültige Bestimmung der Kosten vorbehält. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, mit einem Rekurs und damit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung durch die Antragsgegnerin (Andreas Weißenbacher) ist zu rechnen.

BUWOG AG:
Der Sachverständige MMag. Alexander Enzinger wurde mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt. Mit einer Fertigstellung des Gutachtens ist im 1. Quartal 2021 zu rechnen.

C-QUADRAT Investment AG:
Seitens der Antragsgegnerin (Cubic London Limited) wurde in der letzten Verhandlung vom 28.09.2020 das Vergleichsangebot erstattet, die Barabfindung um 3,00 EUR je Aktie auf insgesamt 63,00 EUR je Aktie zu erhöhen. Dieses Angebot wurde nicht von sämtlichen Aktionären angenommen, weshalb mit der Bestellung eines Sachverständigen fortgefahren wurde. Da der vom Gremium ausgewählte Sachverständige den Gutachtensauftrag nicht annehmen konnte, wird nun vom Gremium ein neuer Sachverständiger zu bestellen sein.

Schlumberger AG:
Der Sachverständige Univ.-Prof. Dr. Klaus Rabel, CFA, kam in seinem Gutachten zu einem Wert von 25,00 EUR – sowohl je Stammaktie als auch je Vorzugsaktie. Dies würde eine Zuzahlung von 6,50 EUR pro Vorzugsaktie bedeuten; Stammaktionäre würden aufgrund der bereits ausbezahlten Barabfindung von 26,00 EUR pro Aktie keine Zuzahlung erhalten. Es konnte auf dieser Basis kein Ergebnis erzielt werden. Das Gremium wird daher ein Gutachten an das HG Wien erstatten.

+++ Bank Austria: Verfahren läuft seit über 10 Jahren. Die Bemühungen des IVA zu einem Teilvergleich zu gelangen, sind Mitte 2020 gescheitert. Ein baldiges Ende ist nicht zu erwarten. +++ RHI: Das Nachbesserungsangebot liegt bei 10 EUR. Ein Vergleich ist in Bearbeitung. +++ Intercell: Das Verfahren ist beim Gremium anhängig. Ein Gutachten ist beauftragt. +++ BDI: Angebot von 1,70 EUR ist unterbreitet. Vergleichsverhandlungen laufen. +++ Causa Aurea: Ein Vorverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das Verfahren schläft. +++

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