IVA-News 09/September 2021

IVA: Behaltefrist praktisch gestalten

Aus der Sicht des IVA ist eine Steuerbegünstigung nach einer Behaltefrist grundsätzlich zu begrüßen. Die zeitliche Bemessung sollte jedoch praktisch gehalten werden. Die Jahresfrist bietet sich an. Die Koppelung von verschiedenen Fristen mit möglicherweise verschiedenen Steuersätzen ist weitgehend nachteilig. Ähnliches gilt auch für die Koppelung verschiedener Anlageformen.

Hintergrund: Mit dem türkis-grünen Regierungsprogramm steht die Wiedereinführung der sogenannten Behaltefrist in Rede. Bis 2010 konnte man Aktien mit Gewinn steuerfrei veräußern, wenn man sie länger als ein Jahr im Depot hatte. Unterjährige Verkäufe wurden besteuert („Spekulationsgewinne“). Seit 2011 gilt die volle KESt auf alle Kursgewinne. Die Hoffnung auf ein ähnliches Behaltefrist-Modell bzw. auf die Rückkehr zum alten System wurde in Aktionärskreisen geschürt, wobei die Länge des Zeitraums zunächst auf Kontroverse stieß. Aktuell scheinen die Verhandlungen auf die Zielgerade zu gehen.

Ende der Autobank

Die Autobank AG ist insolvent und in Abwicklung. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat ein Konkursverfahren eingeleitet. Das Institut ist mit ca. 28 Mio. EUR überschuldet. Bis zum 6. Oktober haben die Gläubiger nun Zeit, ihre Forderungen einzumelden. Die Autobank stand schon länger in der Kritik: Insbesondere das Geschäftsmodell war schwer nachvollziehbar. Die FMA hatte dem Bankvorstand bereits seit August 2020 eine „vorläufige Verwalterin“ als „Frühinterventionsmaßnahme“ zur Seite gestellt. Die Bank hat einen extrem geringen Streubesitz. Eine Rückführung von Aktienkapital ist nicht wahrscheinlich.

Young Shareholders Austria – SAVE THE DATE

Am 16. November 2021 wird die IVA-Initiative für junge Anleger in Österreich „Young Shareholders Austria“ einen weiteren Event in Wien veranstalten. Weitere Informationen folgen in einer separaten Ankündigung.

Young Shareholders Austria – Jetzt online

Die IVA-Initiative für junge Anleger in Österreich „Young Shareholders Austria“ hat einen eigenen Webauftritt. Unter www.youngshareholders.at wird es in Zukunft Informationen und Ansprechpartner für die Themen der Initiative geben.

Update Squeeze-out Verfahren

Aurea/Update software AG: Der durch die übernehmende Gesellschaft gemachte Vergleichsvorschlag fand breites Interesse. Eine konsensuale Formulierung des Vergleichs lag vor. Allerdings konnten einige wenige Aktionäre nicht überzeugt werden, dieses Verfahren zu beenden. Die Vergleichsfrist ist am 15.09. abgelaufen. Ein neuer Verhandlungstermin ist für den 5. November 2021 angesetzt.

BEKO Holding: Das Verfahren um die Überprüfung der Barabfindung aus dem Jahr 2015 wurde zugunsten einer Zuzahlung von 0,98 EUR im Oktober 2020 durch das OLG Wien beendet. Die Frist zur Nachmeldung von Zuzahlungen ist am 31.08.2021 ausgelaufen.

Conwert SE: Der Sachverständige Prof. Dr. Klaus Rabel hat einen Zwischenbericht an das Gremium erstattet und wurde vom Gremium ersucht, das Thema Relevanz des Börsenkurses für die Wertableitung einer noch detaillierteren Prüfung zu unterziehen. Mit der Erstattung des Gutachtens durch Prof. Rabel ist im September 2021 zu rechnen. Die Durchführung einer Verhandlung mit Parteien wurde für Oktober 2021 anvisiert.

BWT AG: Das zuständige Gericht in Wels hat, dem Gutachten des Gremiums folgend, eine Nachbesserung auf 23,00 EUR je Aktie festgesetzt, das entspricht einer baren Zuzahlung je Aktie in Höhe von EUR 6,49 (eine Barabfindung von EUR 16,51 wurde bereits geleistet). Ein Rechtsmittelverfahren ist anhängig, weshalb mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist.

BUWOG AG: Der Sachverständige MMag. Alexander Enzinger stellte in seinem Gutachten fest, dass die gewährte Barabfindung von 29,05 EUR je Aktie nicht angemessen ist und kam auf eine Bandbreite von 32,13 EUR bis 34,52 EUR je Aktie. In der Verhandlung vor dem Gremium am 21.06.2021 erfolgte die Erörterung des SV-Gutachtens. Der Antragsgegnerin VONOVIA SE wurde aufgetragen, zur Aufrechterhaltung der Schwärzungen aufgrund behaupteter Geschäftsgeheimnisse Stellung zu nehmen. Weiters wurde es den Parteien freigestellt, ergänzende Fragen an den Sachverständigen zu stellen. Im Anschluss an die Beantwortung der Fragen durch den Sachverständigen ist beabsichtigt, eine neue Verhandlung mit Parteien abzuhalten.

C-QUADRAT Investment AG: Der Sachverständige Dr. Gottwald Kranebitter hat in seinem Gutachten den Wert der C-Quadrat-Aktie mit EUR 60,20 – sohin mit EUR 0,20 über der bezahlten Barabfindung – angesetzt. Es ist davon auszugehen, dass für Herbst 2021 eine neuerliche Verhandlung zwecks Gutachtenserörterung und Versuch eines Vergleichsabschlusses anberaumt wird.

Intercell/Valneva: In der letzten Verhandlung im Mai 2021 hat das Gremium eine Gutachtensergänzung bzw. -erweiterung beschlossen und eine weitere Verhandlung für September 2021 in Aussicht gestellt. Die Antragsgegnerin Valneva SE (inzwischen in anderem Zusammenhang immer wieder in den Medien) sprach sich gegen die Gutachtensergänzung bzw. -erweiterung aus. Diese liegt den Parteien bis dato noch nicht vor, auch einen neuen Verhandlungstermin beim Gremium gibt es noch nicht.

Florian Beckermann

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