IVA-News 03/März 2022

Ukraine-Krieg erschüttert die Finanzmärkte – österreichische Banken im Fokus

Der Ukraine-Krieg hat überall auf der Welt zu regelrechten Verwerfungen auf den Finanzmärkten geführt. Auch Anleger in Österreich sind extrem verunsichert, insbesondere der Kurs der RBI hat sich beinahe gedrittelt. Alle Bankaktien leiden trotz durchwegs sehr guter Ergebnisse für 2021 unter teils enormen Kurskorrekturen. Persönliche Betroffenheit, mediale Aufgeregtheit und Emotionalisierung erschweren Anlegern eine klare Beurteilung der wirtschaftlichen und strategischen Situation. Österreichs Banken sind gut gerüstet und verfügen über genügend Kapital, es besteht kein Anlass zu Panikreaktionen. (De-)Investitionsentscheidungen sollten daher in diesen Zeiten mehr denn je aufgrund von rationalen Überlegungen getroffen werden.

Sparer: Leitzinserhöhung gefordert

Die große Zahl der stummen Zinssparer Österreichs ist seit der Finanzkrise leidensfähig. Wenn überhaupt, erhält man Mini-Zinsen minus Kapitalertragsteuer – in jedem Fall ein Verlustgeschäft. Der aktuelle Inflations-Schock (Erdgas und Öl) setzt die Realverluste der Sparer weiter fort. Der IVA spricht sich daher einmal mehr für deutliche Leitzinsanpassungen noch in diesem Jahr aus.

IMMOFINANZ & S IMMO – CPI wird größer und verlangt eine ao. HV bei IMMOFINANZ

Die in Luxemburg gelistete CPI PROPERTY GROUP des tschechischen Milliardärs Radovan Vítek hat im Rahmen ihres freiwilligen antizipatorischen Übernahmeangebots für die IMMOFINANZ ein erstes Zwischenergebnis veröffentlicht: Hiernach konnten bereits 53,33 % der Anteile gesichert werden. Diese Ziffer umfasst auch die IMMOFINANZ-Aktien, welche bisher der S IMMO gehörten und im Rahmen des Übernahmeangebots angedient wurden. Die Nachfrist des Angebots zu 23,00 EUR je Aktie läuft bis zum 28. Mai 2022. Der Markt hat das Zwischenergebnis unterschiedlich bewertet. Eine Konsolidierung ist mit diesem Anteilsbesitz jedenfalls möglich.

Dem folgend hat die CPI PROPERTY GROUP ihren Anteil an der S IMMO bekannt gegeben. In einer Pflichtmeldung wurde der Anteil auf 42,55 % beziffert. Hier werden die 26,49 % S IMMO Aktien, welche der IMMOFINANZ gehören, zu den bereits bestehenden 16,06 % S IMMO-Aktien der CPI hinzugerechnet.

Die CPI PROPERTY GROUP hat gestern ein Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ für Wahlen in den Aufsichtsrat gestellt. Der Aufsichtsrat der IMMOFINANZ soll sich künftig aus vier Kapitalvertretern zusammensetzen. CPI schlägt Martin Němeček und Miroslava Greštiaková als Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vor. Bettina Breiteneder, Sven Bienert, Michael Mendel und Dorothée Deuring werden ihre Mandate im Aufsichtsrat der IMMOFINANZ mit der außerordentlichen Hauptversammlung niederlegen. Das Management wird das Verlangen auf Einberufung prüfen.

KESt-Behaltefrist: Stille

Seit dem Amtsantritt von Finanzminister Magnus Brunner ist die Wiedereinführung der KESt-befreienden Behaltefrist in Diskussion. Der IVA hat sich mehrfach für eine leicht administrierbare Umsetzung, nach dem Vorbild der „alten“ Behaltefrist von einem Jahr, ausgesprochen. Trotz aller Bekundungen aus dem Finanzministerium, der Wiener Börse und der Wirtschaft, lässt die Umsetzung leider noch immer auf sich warten. Es ist still geworden, um diesen für den heimischen Kapitalmarkt so wichtigen Punkt aus dem Regierungsprogramm.

HV-Saison: Präsenzveranstaltungen gefragt – RBI geht voran

Die Hauptversammlungssaison hat begonnen. Nach der weitgehenden Aufhebung von COVID-19-Beschränkungen erwarten viele Aktionäre, dass Hauptversammlungen in Präsenz im „alten“ Format stattfinden können. Die aktuelle gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung gilt bis zum 30. Juni 2022. Bis zu diesem Datum ist es unter gewissen Bedingungen möglich, eine Versammlung virtuell abzuhalten, ob dies angesichts der weitgehenden Öffnungen juristisch aber überhaupt noch opportun ist, wird sich weisen. In Deutschland geht die Deutsche Telekom und in Österreich die RBI (am 31. März in hybrider Form) voraus und haben Präsenz-Hauptversammlungen einberufen. Aus dem Kreis unserer Mitglieder wissen wir, dass sich viele Anleger wieder auf Präsenzveranstaltungen freuen.

Urteil in Sachen Commerzialbank pro Bankenaufsicht

In der Amtshaftungsfrage der Commerzialbank Mattersburg hat der Verfassungsgerichtshof eine wichtige Entscheidung gegen den Insolvenzverwalter der Bank getroffen. Es ging darum, ob eine Haftung zulasten der Bankenaufsicht durch Gläubiger oder Einleger hergeleitet werden kann. Der VfGH stellt klar, dass die Aufseher haftungsbeschränkt sind und nur das Kreditinstitut als Geschädigter selbst vorgehen kann, nicht jedoch Gläubiger und Einleger. Auch wurde festgestellt, dass bei vorsätzlicher Schadensherbeiführung ein mögliches fahrlässiges Aufsichtsversagen zurücktritt.

IVA Schwerpunktfragen 2022 veröffentlicht

Der IVA hat auch für das Hauptversammlungsjahr 2022 seine Schwerpunktfragen an eine Vielzahl österreichischer Gesellschaften versendet. Traditionell werden die Antworten auf der Website www.iva.or.at im Laufe der Saison veröffenlicht. Erstmalig wurden heuer die Fragen in Zusammenarbeit mit Transparency International Austria und dem Börsen-Kurier erarbeitet.

Florian Beckermann

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