IVA-News 02 / Februar 2023

Weiter Gerangel um die KESt-befreiende Behaltefrist

Die Diskussion um das Koalitionsvorhaben der Wiedereinführung der KESt-befreienden Behaltefrist hört nicht auf. Eine Vielzahl von Sparern hatte sich gegenüber dem IVA positiv zugunsten der Reaktivierung der 2012 abgeschafften Steuerbefreiung ausgesprochen. Es kursieren weiterhin unterschiedliche Umsetzungsideen. Rechtstechnisch stößt man mit dem „Steuererleichterungsverbot“ im Verfassungsrang auf Schwierigkeiten, Details sind aber unklar. Der IVA wird nicht müde, auf eine rasche politische Umsetzung einer sinnvollen KESt-befreienden Behaltefrist im Sinne der Sparer und der österreichischen Volkswirtschaft zu drängen.

Russische ADR-Probleme ungelöst 

Die breitgefassten EU-Sanktionen blockieren weiterhin eine praktische Lösung für Anleger in der EU, die in russische ADR-Zertifikate investiert haben. Vielen Anlegern geht es sicher nicht um schnellen Profit oder um die Frage der Solidarität mit der Ukraine, sondern um ihre Entscheidungsfreiheit, das eigene De-Investment selbst bestimmen zu können. Leider bleibt die EU zulasten der eigenen Bürger einstweilen inaktiv.

YOUNG SHAREHOLDERS AUSTRIA – SAVE THE DATE

Die Initiative des IVA “YSA – Young Shareholders Austria” wird am 30. März 2023 einen Event für Anleger im Donau-Forum der Oberbank in Linz veranstalten. Nähere Informationen folgen in einer separaten Aussendung.

Aktionärs-Sammelklage gegen AIRBUS

Für Aktionäre der Airbus SE (Aktionärseigenschaft zwischen 2014 bis 2020) besteht aktuell die Möglichkeit, sich an einer niederländischen Sammelklage gegen den Konzern zu beteiligen. Ziel ist die Kompensation von Aktionären, die durch den damaligen Schmiergeld-Skandal Schaden erlitten hatten. Hintergrund: Im Januar 2020 hatte sich Airbus mit den USA, Großbritannien und Frankreich auf eine Kompensationszahlung von 3,6 Milliarden EUR geeinigt. Die Sammelklage setzt hier an, Aktionäre können sich auf www.airbusclaim.com kostenfrei und einfach registrieren. Die europäische Dachorganisation für individuelle Investoren BetterFinance unterstützt die Initiative.

FLUGHAFEN WIEN: IFM-Angebot von 3,37% angenommen

Die Nachfrist des Teilangebots der Airports Group Europe, einer Tochter der IFM Global Infrastructure, für Aktien der Flughafen Wien AG endete am 8. Februar. Die Bieterin erreichte eine Annahmequote von 3,37%, was den Streubesitz ein weiteres Mal verkleinert. Gegen ein von IFM angedrohtes Delisting hat sich zwischenzeitlich der Vorstand des Flughafen Wien klar ausgesprochen. Der IVA rechnet mittelfristig mit einem abermaligen Angebot der IFM.

STRABAG: Übernahmeangebot abgeschlossen

Die Nachfrist zum antizipatorischen Pflichtangebot bei der Strabag SE endete am 2. Februar. Insgesamt wurden 2.779.006 Stück Strabag-Aktien angedient, dies entspricht einer Quote von ca. 2,71% am Grundkapital. Das Pflichtangebot war durch eine neue Syndikatsvereinbarung von Haselsteiner Privatstiftung, Raiffeisen-Holding NÖ-Wien und Uniqa juristisch notwendig geworden. Leider wurde dadurch der Streubesitz weiter dezimiert. Strabag-Gründer und Kernaktionär Hans-Peter Haselsteiner hat anklingen lassen, den Streubesitz zu stärken und dadurch die Bewertung der Aktie verbessern zu wollen.

BUWOG: Update Squeeze-out-Verfahren

Beim Termin Ende Dezember 2022 wurden die Szenarien A und B des Sachverständigen diskutiert. Daraus ergibt sich, dass sich die durch das Gremium vorzunehmende Bestimmung einer angemessenen Barabfindung an den gutachterlich ermittelten Werten von 32,24 EUR bzw. 34,58 EUR (STOXX EUROPE 600) je Aktie und 37,09 EUR bzw. 39,73 EUR (EURO STOXX) je Aktie unter Berücksichtigung der Plausibilisierungbandbreiten orientieren wird. Die Parteien des Verfahrens sollen sich bis zum 15. März dazu äußern, ob ein Vergleich möglich ist.

Hinweisgeberschutzgesetz passiert den Nationalrat

Anfang Februar 2023 hat der Nationalrat das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Österreich war seit 2021 säumig, die EU-Whistleblower-Richtlinie umzusetzen. Kapitalmarktrelevante Straftaten wie schwerer Betrug oder Bilanzfälschung fanden keine Aufnahme in den Meldungskatalog des Gesetzes. In Deutschland wurde der Meldungskatalog hingegen erweitert, allerdings hat der Bundesrat den Gesetzesvorschlag ohne nähere Begründung vorerst auf Eis gelegt. Die EU hat daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Florian Beckermann

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