Der nächste Versuch: EU-Inc.

Alle Schaltjahre poppt aus der EU eine neue Rechtsform auf und Gesellschaftsrechtler bekommen schwitzige Hände. Die Start-up-Szene jubelt: aktueller Titel „EU-Inc.“. Nachvollziehbarer Wunsch ist die längst überfällige Schaffung einer einheitlichen europäischen Kapitalgesellschaft. Grenzüberschreitend und ohne nationale Fragmentierung. Für Investoren ein bedeutender Fortschritt: Eine standardisierte Rechtsform könnte Transaktionskosten senken, die Vergleichbarkeit erhöhen und die Kapitalmobilität innerhalb Europas stärken. Insbesondere institutionelle Investoren profitieren von klaren, harmonisierten Regeln. Was beispielsweise in den USA längst Standard ist, ist in Europa keine gemähte Wiese. Zu sehr liebt man den eigenen Saft.

Was soll die EU-Inc. können? Ziel ist es eine Gesellschaft online innerhalb von 48 Stunden unter 100 E Kosten und ohne Grundkapital zu registrieren, die europaweit bekannt ist. Ansonsten ist viel individuell ausgestaltbar – Vorteil wie Nachteil zugleich. Beispielsweise werden einige US-Elemente übernommen, das Auseinanderfallen von Firmensitz und Verwaltung – bei uns eher unbekanntes Terrain.

Rechtssicherheit für Investoren ist zentral – und genau hier liegt eine der größten Herausforderungen: Kein Notariatsakt? Welches Register? Welches Insolvenzrecht? Welche nationale Mitbestimmung oder steuerliche Behandlung? Alles unklar. Es kann ein hybrides Konstrukt mit wirren Zuständigkeiten entstehen. Für die Durchsetzbarkeit von Anlegerrechten sind einheitliche Standards für Transparenz, Haftung von Vorständen und Minderheitenschutz notwendig, um Vertrauen zu schaffen. Für Investoren wäre eine EU-Inc. nur dann attraktiv, wenn sie ein vergleichbares Maß an Rechtssicherheit bietet wie etablierte Rechtsformen in den USA.

Es ist zusätzlich davon auszugehen, dass ein regulatorischer, negativer Wettbewerb zwischen Mitgliedstaaten zu einem „Race to the Bottom“ führt, bei dem Unternehmen gezielt die laxesten Vorschriften wählen. In den USA und weltweit als so genannter „Delaware-Effekt“ bekannt. Ein Wettlauf um Laxheit des Gesellschaftsrechts. Unterschiedliche nationale Gerichte könnten dieselbe EU-Inc. unterschiedlich auslegen, was Rechtsunsicherheit erhöht und Investitionsentscheidungen erschwert.

Wenig verwunderlich sind die größten Gegner einer EU-Inc. vor allem Mitgliedstaaten mit etablierten nationalen Gesellschaftsrechten. Auch Gewerkschaften zweifeln, insbesondere wenn Mitbestimmungsrechte unter Druck geraten. Zudem stehen nationale Anwaltskammern und die Beratungsindustrie einer Vereinheitlichung teils skeptisch gegenüber, da sie von der Komplexität bestehender Systeme profitieren.

Insgesamt bietet die EU-Inc. Chancen für Anleger, insbesondere durch erhöhte Effizienz und Marktintegration. Ohne klare, durchsetzbare Regeln droht jedoch das Gegenteil: mehr Unsicherheit statt weniger. Entscheidend ist daher, ob es gelingt, rechtliche Einheitlichkeit mit effektiver Aufsicht zu verbinden und dadurch Vertrauen zu schaffen. Sonst gibt’s den nächsten Versuch.

Im Börsen-Kurier Nr. 15 am 10. April 2026 veröffentlicht von:

Florian Beckermann

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