WIEN. Es ist wenige Tage her, dass der OGH einen Beratervertrag von Julius Meinl für sittenwidrig erklärt hat. Das Urteil birgt eine positive Signalwirkung, die ähnliche Verträge am österreichischen Kapitalmarkt zur Überprüfung zwingen wird.
Gastkommentar von Florian Beckermann am 31. März 2026, OÖN
