IVA-News Nr. 23 / März 2020

Sanochemia

Auf der Hauptversammlung am 11.3.2020 fällt die Entscheidung, ob der Sanierungsplan umgesetzt werden kann. Für die Aktionäre schmerzhaft ist der Kapitalschnitt von 12 zu 1. Mit Hilfe des Kernaktionärs Timo Bender, des Landes Burgenland und von steirischen Privatinvestoren werden 6 Millionen EUR aufgebracht, um den angestrebten Ausgleich zu finanzieren. Vor 2023 können keine Dividenden erwartet werden. Nach einem Jahr muss entschieden werden, ob wieder eine Börsenotiz, die für die Größe des Unternehmens eine beachtliche Kostenbelastung darstellt, angestrebt wird. Der IVA wird bemüht sein, dass ein faires Angebot den ausscheidungswilligen Aktionäre gelegt wird, bevor die Inhaberaktien in schwer handelbare Namensaktien umgewandelt werden.

Daher befürwortet der IVA die notwendigen Beschlüsse, um den Weiterbestand des Unternehmens zu ermöglichen.

BWT

In der Verhandlung vom 3.3.2020 hat der Gutachter sein Ergänzungsgutachten präsentiert. Die Ergebnisse wurden nicht revidiert, d.h. die Nachbesserung beträgt mindestens 6,49 EUR plus Zinsen. Es liegt ein Vergleichsvorschlag des IVA vor, zu dem die Antragsgegnerin nur Stellung nimmt, wenn ein laufendes Anfechtungsverfahren, das in zwei Instanzen bereits entschieden wurde, endgültig durch ein Urteil des OGH erledigt ist.

 

Directors Dealings

Demnächst veröffentlicht der IVA eine Analyse über Directors Dealings heimischer Börseunternehmen. Vorweg ist festzustellen, dass es bei den einzelnen Unternehmen große Unterschiede gibt und die Aufsichtsräte und Vorstände, die Möglichkeit, mit Aktienkäufen ihre Identifikation mit dem Unternehmen auszudrücken, wenig bis überhaupt nicht nutzen.
 

Gewinnfreibetrag

Dieser ist für Gewerbetreibende und Freiberufler steuerlich interessant: er wird von 30.000 EUR auf 100.000 EUR erhöht. Die Veranlagung in Wertpapieren ist sehr eingeschränkt und sollte auf Ankäufe von Aktien von Infrastrukturunternehmen wie EVN, Verbund und Flughafen erweitert werden.