Des Wirtschaftsprüfers Unterschrift

Der Wirtschaftsprüfer wird von der Hauptversammlung gewählt. Er nimmt als Externer die wichtige Prüfung der Bücher vor. Der Bestätigungsvermerk hat eine große Signalwirkung im Investorenkreis. Nicht zuletzt durch die Wirecard-Causa steht die Reputation der Prüfungsgesellschaft mit auf dem Spiel. Die Unterschrift des Wirtschaftsprüfers dient dazu, das Ergebnis seiner Prüfung verbindlich zu bestätigen: Der Jahresabschluss wurde nach den geltenden gesetzlichen und fachlichen Standards geprüft, das Ergebnis wird vermerkt. Die Unterschrift bezieht sich auf den Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und häufig ebenso auf den Lagebericht und den dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt Verantwortung für sein Prüfungsurteil. Dies schafft Vertrauen bei Banken, Investoren, Behörden und Gesellschaftern, weil diese davon ausgehen können, dass die Unternehmenszahlen unabhängig geprüft wurden. Außerdem besitzt die Unterzeichnung rechtliche Bedeutung, da ein Prüfungsvermerk ohne ordnungsgemäße Unterschrift in vielen Fällen nicht wirksam ist. Gleichzeitig wird dadurch nachvollziehbar, wer die Prüfung durchgeführt hat. Eine Haftungsfrage geht damit einher.

Angesichts dieser übergeordneten Bedeutung stellt sich die Frage, warum wird die Unterschrift im Geschäftsbericht vielfach nicht mehr abgedruckt? Gegen die Unterschrift werden vor allem Datenschutz-, Sicherheits- und Haftungsgründe angeführt. Die originale handschriftliche Unterschrift befindet sich in der Regel auf dem offiziellen Prüfungsvermerk beziehungsweise auf den eingereichten Originalunterlagen. Im veröffentlichten Geschäftsbericht wird dagegen oft lediglich der Name der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und des verantwortlichen Prüfers genannt. Es gibt Missbrauchsangst: Würde die handschriftliche Signatur öffentlich verbreitet, könnte sie für Fälschungen verwendet werden. Zudem ist für die rechtliche Wirksamkeit entscheidend, dass die unterschriebene Originalfassung existiert, nicht unbedingt deren Abdruck im veröffentlichten Bericht. Hinzu kommt, dass viele Geschäftsberichte heute elektronisch veröffentlicht werden. Dabei werden Unterschriften häufig technisch ersetzt, etwa durch den maschinenschriftlichen Namen oder durch qualifizierte elektronische Signaturen im Hintergrund.

Die Kritik: Das Originaldokument bekommt der Investor fast nie zu Gesicht. Die Publizitätsfunktion ist in Realität kaum existent. Gleichzeitig wird eine Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer (Bestätigungsvermerk, Corporate-Governance-Bericht, nichtfinanzieller Bericht u.v.a.) aktuell nahezu inflationär verwendet. Eine elektronische Signatur ist sehr fälschungssicher. Wer eine große Publikumsgesellschaft für tausende von Investoren prüft, sollte zumindest deren Transparenzinteresse höher gewichten als die private Angst vor Unterschriftsmissbrauch. Es wäre im Sinne der Investoren, Wirtschaftsprüfer und Emittenten, die Prüfung mit mehr Leben und Transparenz zu füllen.

Im Börsen-Kurier Nr. 20 am 15. Mai 2026 veröffentlicht von:

Florian Beckermann

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