IVA Relaunch der Plattform www.hauptversammlung.at
Mit Ende März hat der Interessenverband für Anleger IVA mit weiteren Kooperationspartnern, die Neuaufstellung der Hauptversammlungsplattform www.hauptversammlung.at übernommen. Die Website ist Österreichs zentraler Informationspunkt für aktive Hauptversammlungsbesucher. Neben den wichtigsten gesetzlichen Informationen über die Hauptversammlung, erleichtert die Plattform auch die Teilnahme. Weitere Ergänzungen sind in Planung. Der IVA dankt an dieser Stelle allen, die an der Entwicklung mitgeholfen haben und deren Nutzung unterstützen.
Addiko Bank: RBI & NLB kündigen freiwillige Übernahmeangebote an
Die Raiffeisen Bank International (RBI) hat den Aktionären von Addiko einen Barpreis von EUR 23,05 je Addiko-Aktie (cum Dividende 2025) offeriert. Der Angebotspreis entspricht dem volumengewichteten durchschnittlichen Aktienkurs der letzten sechs Monate, zuzüglich eines Zuschlags. Das Angebot soll aufschiebenden Bedingungen unterliegen, unter anderem einer Mindestannahmeschwelle von mehr als 75%. Die RBI beabsichtigt darüber hinaus, mit der Alta Group d.o.o. (Serbien), einer Aktionärin der Addiko, eine Vereinbarung abzuschließen, die unter anderem den geplanten Verkauf (der „Carve-Out“) diverser Tochterbanken durch die Addiko Bank AG vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses des Angebots vorsieht. Der Verkaufspreis des Carve-Outs wird zumindest dem Verkehrswert der zu veräußernden Tochtergesellschaften entsprechen.
Kurz danach wurde von der slowenischen Bank Nova Ljubljanska banka (NLB) ebenfalls ein Übernahmeangebot angekündigt. Der Angebotspreis soll hier EUR 29 je Addiko-Aktie betragen. Die Bank war mit einem deutlich niedrigeren Angebot 2024 an der selbstgesetzten Mindestannahmeschwelle von 75% gescheitert. Weitere Konditionen für das aktuelle Angebot sind noch nicht bekannt. Insbesondere ist fraglich, ob wiederholt an der Schwelle festgehalten wird.
Der IVA empfiehlt daher zunächst die konkreten Angebotsunterlagen, Stellungnahmen des Managements und gesetzlichen Fristen abzuwarten.
B&C Übernahmeangebot für Semperit AG
Nach Jahren der Semperit-Restrukturierung hat nun Hauptaktionär B&C Holding GmbH ein Übernahmeangebot angekündigt. Das Offert liegt bei 15 EUR für alle ausstehenden Aktien und beinhaltet einen Zuschlag von ca. 25% auf den Schlusskurs. Am Tag der Ankündigung war auf der Bilanzpressekonferenz ein starker Gewinneinbruch gemeldet worden. Das Management zeigte sich überrascht. Einstweilen sind keine weiteren Stellungnahmen seitens des Managements bekannt. Aktionären sei hier ebenfalls empfohlen alle gesetzlich vorgesehenen Informationen abzuwarten.
OGH: Meinl Beraterverträge sittenwidrig
Der OGH hat die Beraterverträge von Julius Meinl für die Bank für sittenwidrig erklärt. Der Insolvenzverwalter der Bank hatte auf knapp 9 Mio Euro geklagt. Im Einzelnen: Meinl hatte 2008 einen Konsulentenvertrag abgeschlossen, der einen langen Kündigungsverzicht enthielt. Als Beratungsentgelt wurde eine Pauschale von zwei Mio. EUR jährlich vereinbart, Zweck: „…die Pflege bestehender und die Herstellung neuer Kontakte zu ermöglichen oder zu erleichtern“. Später wurde der Betrag auf eine Mio. EUR jährlich reduziert. Die Nutzung eines Business Jets zugunsten Meinls wurde festgehalten. Der OGH stellte fest, dass dem Beklagten nach seinem Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat eine weitere Einflussnahmemöglichkeit auf die Geschäftstätigkeit ohne die Beschränkungen und Haftungen nach dem Aktiengesetz eingeräumt worden sei. Unter den gegebenen Umständen sei der Abschluss eines solchen Beratungsvertrags, aus dem eine langfristige und unbedingte periodische Zahlungspflicht der Bank und damit ein steter Abfluss liquider Mittel ohne äquivalente Leistungspflicht und Haftung des Beklagten resultierten, als sittenwidrig einzustufen.
VARTA: Gutachten sieht Verfassungswidrigkeit des StaRUG
Das deutsche Restrukturierungsgesetz StaRUG wurde zum Ärger vieler Aktionäre bei der Varta AG angewendet und liegt in zwei Beschwerden dem deutschen Bundesverfassungsgericht vor. Die deutsche Bundesrechtsanwaltskammer hat nun in Ihrem Gutachten nun dessen Verfassungswidrigkeit erkannt. Grundsätzlich fehlt ein verfassungskonformer Wertersatz für Aktionäre. Die Aktionäre seien nicht gleichbehandelt, da die Zuteilung von Anteilen an Restrukturierungsgesellschafter gegen symbolische Einlagen (1 Euro) in keinem angemessenen Verhältnis zum faktischen Entzug von Minderheitsbeteiligungen stünde. Die Komplexität der Fälle würde Gerichte ohnehin zur schnellen Entscheidung drängen, was den Rechtsschutz von Kleinanlegern nicht unbedingt entspricht. Eine Entscheidung des Gerichts steht aus.
Ergebnisse der IVA-Generalversammlung
Der Interessenverband für Anleger IVA hat auf der diesjährigen Generalversammlung folgende Beschlüsse gefasst: Die Vorstände Dr. Michael Knap, Alfredo Rasinger (Kassier) und Florian Beckermann wurden für weitere zwei Jahre bestellt. Frau Dr. Verena Brauner wird nach vielen Jahren dem Vorstand nicht mehr angehören. Die Generalversammlung dankte Frau Dr. Brauner herzlich für Ihre Unterstützung in zahlreichen juristischen Verfahren und ihrem Engagement für Anleger. Sie wird dem IVA weiter verbunden bleiben. Neu in den Vorstand wurde Frau Dr. Birgit Kraml LL.M. gewählt. Das IVA-Expertengremium änderte sich wie folgt: Herr MMag. Florian Schumi wurde neu in das Gremium aufgenommen. Frau Dr. Birgit Kraml LL.M. und Herr Dr. Michael Buchbauer scheiden aus dem Gremium aus.
