Die Meinl Bank geht offenbar in die Offensive: In den Wochenendausgaben der meisten österreichischen Tageszeitungen finden sich Anzeigen der Bank mit Gebührenvergleiche von
Immobilien-Investmentunternehmen die in
Österreich zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind/waren. In einem Vergleich zu den Kosten der Kapitalerhöhungen 2006/07 zeigt die Bank auf, dass bei
MEL keine höheren prozentuellen Kosten verrechnet wurden, als bei der Konkurrenz. Ist damit der Vorwurf der Gebührenschinderei widerlegt?
Irreführender Vergleich
Leider nicht, denn der Vergleich hinkt. Grundsätzlich ist im Prospekt offenzulegen, welche Gebührenbelastung die Anleger zu tragen haben. Eine Gebührenschinderei stellt es daher nicht dar, Gebühren zu erheben, die über dem Marktdurchschnitt liegen. Der Vorwurf der Gebührenschinderei beruht darauf, dass der Meinl Bank (Anm.: es gilt die Unschuldsvermutung) vorgeworfen wird, insbesondere bei der Kapitalerhöhung 2007 nicht am Markt platzierbare Anteile in einem SPV zwischengeparkt zu haben und dieses Zwischenparken mit MEL-Geldern finanziert wurde. Die zwischengeparkten Anteile wanderten schliesslich ins Rückkaufprogramm. Es wurden also, so die Vorwürfe, Platzierungsgebühren eingehoben, dafür dass die Gesellschaft wirtschafltich ihre eigenen Anteile gezeichnet und später eingestampft hat. Würde man die Gesamtemissionskosten ins Verhältnis zu den tatsächlich am Markt platzierten Anteilen setzen, würde die Grafik die die Meinl Bank als Anzeige veröffentlicht hat natürlich ganz anders aussehen (Anm.: Natürlich nur, wenn sich die Vorwürfe als wahr herausstellen sollten; es gilt die Unschuldsvermutung).
Rückkauf das grössere Problem
Das grössere Problem der Meinl Bank sehen wir aber ohnehin im Rückkaufprogramm. Unserer Rechtsauffassung stellt der Prospekt das Rechtsverhältnis der Anleger zur Verwaltung/dem Emittenten dar. Wenn, wie im ersten Börsezulassungsprospekt geschehen, festgehalten wird, dass die Meinl Bank im Rahmen des Market Making Anteile auf Rechnung der MEL zurückkaufen darf, diese Rückkäufe abr auf 10% der ausstehenden Anteile p.a. begrenzt sind, dann muss der Anleger darauf vertrauen dürfen, dass diese Einschränkung auch eingehalten wird und nicht plötzlich 30% der ausstehenden ADCs rückgekauft werden - zumindest nicht 30% auf Rechnung der MEL....
Andreas Wölfl