Neues Board der AI reicht Millionenklagen gegen Meinl Bank AG und Meinl Airport Managers Limited ein

Das Board of Directors der AI Airports International (AI) gibt bekannt, dass nunmehr Rückforderungs- und Schadenersatzansprüche in Höhe von insgesamt rund EUR 245 Mio. (plus Rückerstattung der Anwaltskosten) gegen die Meinl Bank AG und Meinl Airport Managers Limited (MAM) eingeklagt wurden. Diese Klagen sind unter anderem das Ergebnis der mehrmonatigen, sehr detaillierten Überprüfung der von MAM durchgeführten und vom früheren, von der Meinl Bank AG eingesetzten, Board verantworteten Geschäftsgebarung der AI seit dem Börsegang im Frühjahr 2007. Die mit einer Klagssumme von rund EUR 211 Mio. größte Forderung wurde kürzlich vor dem Royal Court of the Island of Jersey gegen MAM eingebracht. So werden der MAM zahlreiche und schwerwiegende Vertragsverletzungen im Zusammenhang mit dem Management Agreement vorgeworfen, die laut Klagsschrift in Summe bei AI einen Schaden von rund EUR 211 Mio. verursacht haben. MAM ihrerseits hat gegen AI diverse, nicht näher spezifizierte, Schadenersatzklagen in Folge der Kündigung des Management Agreements durch AI im Umfang von rund EUR 72 Mio. eingebracht. In einem weiteren Verfahren reichte AI vor dem Internationalen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich in Wien eine Klage gegen die Meinl Bank AG im Zusammenhang mit dem Placement and Market Maker Agreements ein. AI klagt hier auf Rückzahlung von an die Meinl Bank AG bezahlten Gebühren in Höhe von insgesamt EUR 32,3 Mio. Begründet wird dieser Rückzahlungsanspruch seitens AI mit den viel zu hohen Gebühren, die der AI seitens der Meinl Bank AG verrechnet wurden und damit, dass im Zusammenhang mit diesem Vertragswerk ein bewusstes Zusammenwirken der Meinl Bank AG und Dritter zum Schaden der AI erfolgt sei. Die Meinl Bank AG hat diese Klage bestritten und ihrerseits eine Widerklage beim Schiedsgericht wegen ausstehender Gebühren von rund EUR 617.000 eingereicht. Im Zusammenhang mit der Auflösung des vom früheren AI Board mit der Meinl Bank AG geschlossenen Lizenzvertrags zur Nutzung des "Meinl" Namens und Logos wurde seitens der Meinl Bank AG eine Schadenersatzklage über vorläufig etwa EUR 11,4 Mio. gegen AI vor dem English High Court in London eingereicht. Auch diese Klage wurde seitens AI bestritten und mit einer Gegenklage in Höhe von EUR 1,2 Mio. beantwortet. Laut Bestimmungen des Lizenzvertrages endet dieser automatisch, wenn das Management Agreement beendet wird. Weiters hat AI vor dem Handelsgericht Wien eine Klage auf Herausgabe der von der Meinl Bank AG gepfändeten AI Zertifikate (rund 2,1 Mio. Stück) eingebracht und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung beantragt, mit der der Meinl Bank AG der Verkauf oder eine sonstige Verwertung der Zertifikate untersagt werden soll. Für den Vorsitzenden des Boards, Wolfgang Vilsmeier, sind diese Klagen ein "im Sinne eines aktiv gelebten Anlegerschutzes notwendiger Schritt, um einen Teil der von den früheren AI-Verantwortlichen und der Meinl Bank AG sowie ihrer 100% Tochter MAM gegenüber den Zertifikatsinhabern der AI verursachten Vermögensschaden wiedergutzumachen. Angesichts der nunmehr aufgearbeiteten Faktenlage sind wir zu diesem Schritt verpflichtet. " Informationen zu AI Airports International finden Sie auf www.airportsinternational.eu Da diese Presseinformation ursprünglich in englischer Sprache verfasst wurde und diese Version lediglich eine deutsche Übersetzung der englischen Presseinformation ist, ist allein die englische Version die authentische Fassung.
 
Autor: IVA-Redaktion
Datum: 22.01.2009
 
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