Strafe gegen Board-Mitglied der MEL

Wegen Marktmanipulationen wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) über ein Mitglied des Board of Directors der Meinl European Land (MEL) Verwaltungstrafen von insgesamt 100.000 Euro verhängt. Das Board-Mitglied geht in Berufung. 

FMA sieht Marktmanipulation durch Transaktionen im Zug des sogenannten Aktienrückkaufprogramms. MEL weist die Vorwürfe zurück. Aus Sicht von MEL beruhen die Erkenntnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA) auf einer "unvertretbaren Beurteilung des komplexen Sachverhalts" und würden an einer "unschlüssigen und nicht nachvollziehbaren Argumentation leiden, weshalb sie als insgesamt unhaltbar erachtet werden", teilte MEL heute mit.

Die verhängten Strafen beliefen sich auf jeweils 50.000 Euro. Die FMA betonte dazu auf Anfrage der APA, dass sich die "Straferkenntnis auf den Tatbestand der Marktmanipulation durch Transaktionen im Zuge des sogenannten Aktienrückkaufprogramms" beziehe.

Es bestehe kein Zusammenhang zu den anderen von der FMA bereits erlassenen Strafbescheiden in dieser Causa, sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik. 

FMA: "Boardmitglieder verhindern Zustellung"

Zum Faktum, dass der Strafbescheid nur gegen ein Mitglied des Boards der MEL erlassen wurde, stellt die FMA fest, dass die diesbezüglichen Verfahren gegen die anderen verantwortlichen Mitglieder noch nicht rechtskonform durchgeführt werden konnten, "da sie sich der verwaltungsstrafrechtlichen Verfolgung entziehen, indem sie die verwaltungsrechtlich konforme Zustellung bisher verhindert haben". 

Board-Mitglied geht in Berufung

Die MEL kritisierte, dass die Erkenntnisse der FMA "unter Außerachtlassung der rechtfertigenden Stellungnahmen des Mitglieds des Boards of Directors von MEL erlassen wurden und nicht zuletzt aus diesem Grund mit schweren Verfahrensfehlern behaftet sind".

Ferner seien die Sachverhalte und Transaktionen bereits mit dem bekannten UVS-Erkenntnis gegen die Mitglieder des Board of Directors von MEL teilweise abgehandelt worden, so die MEL.

Das Board-Mitglied der MEL werde daher Berufungen beim UVS-Wien gegen diese Erkenntnisse einlegen "und sämtliche sonst zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen". 

orf.at, 12.7.2008

Datum: 12.07.2008 Autor: orf.at
 Seitenanfang  Drucken  Versenden

Newsletter

Aktuelle News direkt in Ihr Postfach (Erscheint 12x jährlich)

Schwerpunktfragen

Die Fragen und Antworten der aktuellen HV-Saison

Bibliothek

Buchempfehlungen in Zusammen- arbeit mit dem Linde-Verlag

Börsen-Kurier

Abonnieren und automatisch IVA-Mitglied werden
IVA - Austrian Shareholder Association | 1130 Wien, Feldmühlgasse 22 | Impressum | Update: 18.06.2013