Meinl Bank: Handelsgericht erlässt einstweilige Verfügung auf Antrag der Arbeiterkammer

Etappensieg gegen Meinl Bank

Die Arbeiterkammer erringt in einem Musterverfahren gegen die Meinl Bank und ihre Vertriebstochter Meinl Success Finanz einen ersten Etappensieg: Im Mittelpunkt: Ein Verkaufsprospekt der Meinl European Land (MEL). Das Handelsgericht Wien hat nun unter der Aktenzahl 10 Cg 19/08m eine einstweilige Verfügung zugunsten der Arbeiterkammer ausgefertigt. „Ich kann bestätigen, dass es dieses Verfahren gibt und Kollege Kulka eine einstweilige Verfügung erlassen hat", sagt Alexander Schmidt, Vizepräsident des Handelsgerichts, auf Anfrage des WirtschaftsBlatts. Es gehe um einen Verkaufsprospekt, der sich an Kleinanleger wendet. „Es handelt sich um eine einstweilige Verfügung auf Unterlassungen nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb", führt der Vizepräsident weiter aus. „Es gibt insgesamt elf Unterlassungsbegehren unterschiedlicher Natur." Der Richter habe den Begehren großteils stattgegeben.

Der Beschluss soll bereits am Mittwoch vom Gericht „abgefertigt" worden sein. Bei der Meinl-Gruppe ist er offenbar noch nicht eingelangt. „Es ist uns noch nichts zugestellt worden und wir können daher dazu keinen Kommentar abgeben", sagt Herbert Langsner, Sprecher der Meinl Bank. Die einstweilige Verfügung ist nicht rechtskräftig.

Anfang Februar hat die Arbeiterkammer zwei Musterklagen gegen die Meinl Bank und ihre Tochter eingebracht. In einer Aussendung ging AK-Direktor Werner Muhm mit Meinl hart ins Gericht: „Der Prospekt war schön und positiv formuliert, ohne auf die damit verbundenen Risiken hinzuweisen." Mit der Unterlassungsklage soll abgeklärt werden, dass wesentliche Aussagen der Verkaufsprospekte irreführend waren.

Wirtschaftsblatt, 27.03.2008

Datum: 29.03.2008 Autor: Wirtschaftsblatt
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