Anleger führen im Match gegen Meinl

 Im Match Meinl-Bank gegen Anleger steht es nach rechtskräftigen Urteilen 43 zu 28 für die Anleger. 36 Klagen sind in Rechtsmittelverfahren, bei den hier vorangegangenen Prozessen steht es 20 zu 16 für die Anleger. Das Gros der Fälle in der Causa Meinl European Land (MEL, nun Atrium) betrifft aber nicht „harte" Urteile, sondern Vergleiche.

Einigung mit Anlegern

Bisher hat sich die Bank mit 5725 Anlegern verglichen und dafür 27,8 Millionen € berappt. Der Bank wurden zuletzt wie berichtet auch Finanzberater zugerechnet. Nun zeigt man sich „auch bereit, solche Vergleiche für weitere etwa 1400 Kleinanleger, die MEL-Zertifikate via Meinl Bank, aber ­beraten durch unabhängige Finanzdienstleister, bezogen haben, zu ermöglichen." Die Wogen haben sich aber nur auf den ersten Blick geglättet, im Hintergrund brodelt es weiter: Der Grund liegt darin, dass Meinl - laut Anwälten - nicht riskiert, dass der OGH in heiklen Punkten Leitentscheidungen schafft.

„Es ist meine Überzeugung, dass die Meinl-Bank Fälle bewusst nicht zum OGH gehen lässt", sagt der Anlegeranwalt Eric Breiteneder. Anwalt Ulrich Salburg führte zwei Verfahren, in denen der Bank eine Schutzgesetzverletzung (bzgl. unlauterem Wettbewerb, Anm.) angelastet wurden. Einen Prozess gewann er, den zweiten nicht. Frappierend: Die Bank zahlte trotzdem in beiden Fällen ganz bzw. weitgehend.

Aliud-Entscheidung

Kauft sich die Bank von „schlechten" OGH-Entscheidungen frei? Meinl-Anwalt Mario Spanyi: „Die Frage, ob Prozesse zum OGH gehen, wird im Einzelfall beurteilt - es gibt geklärte und es gibt ungeklärte Rechtsfragen."

Meinl hatte bereits vor dem OGH einen wichtigen Sieg erzielt: Die Aliud-Entscheidung (Stichwort). Während einige Anlegeranwälte und Meinl (Spanyi: „Aliud-Frage ist im Kern gegessen") das Thema abgehakt haben, ist die Diskussion darüber in der Rechtswissenschaft nicht abgeebbt.

Dazu kommt der Umstand, dass sich der OGH in seiner Meinl-freundlichen Entscheidung in weiten Teilen der in einem Gutachten vertretenen Meinung eines Wiener Professors angeschlossen hat. Just dieser Professor ist in Meinls Kanzlei wissenschaftlicher Beirat (auch Anleger ließen Gutachten anfertigen). Breiteneder verweist darauf, dass es schon vor dem OGH eine Entscheidung des OLG-Wien gab, die MEL-Papiere als Aliud bezeichnete. Meinl habe „verhindert, dass das bessere Verfahren zum OGH geht." Die jetzige OGH-Rechtssprechung sei bloß auf ein „schlechteres" Verfahren zurückzuführen, das man zum Höchstgericht gehen ließ. Für Spanyi ist bloß das frühere, nicht das schlechtere Verfahren zum OGH gegangen.

Auch für Salburg ist das Thema Aliud nicht tot: „Der OGH beschäftigte sich nicht damit, dass die ADC später gegen Book Entry Interests ausgetauscht wurden." Er meint, dass Anleger nie Papiere wollten, die ausgetauscht werden können. Laut Zivilrechtsprofessor Alexander Reidinger (er ist kein Gutachter) hat der OGH auch die Frage der Partly Paid Shares bei seinen Aliud-Überlegungen nicht behandelt

Wirtschaftsblatt, 4.6.2012

 
Autor: Wirtschaftsblatt
Datum: 04.06.2012
 
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