MEL: OLG Wien rechnete Finanzberater Meinl Bank zu

Der Fall Meinl European Land (MEL, jetzt Atrium) ist um eine wichtige Facette reicher. Der Anlegeranwalt Eric Breiteneder gewann vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Wien ein Verfahren gegen die Meinl Bank: Auch Finanzberater, die MEL-Zertifikate selbstständig verkauft hatten, können ihr zugerechnet werden.

In dem Fall (4R36/12m) hatte der Berater einem Anleger MEL als "schwankungsarm" dargestellt. Der Berater hatte bei der Meinl-Tochter Meinl Success Werbematerial bezogen und war dort instruiert worden, dass MEL ein nicht volatiles Papier sei. Das war nicht richtig. Laut OLG muss sich die Bank zurechnen lassen, dass sie von der falschen Information des Anlegers wissen und ihn als Depotbank aufklären hätte müssen.

Die Bank verweist darauf, dass dem Urteil "eine Vielzahl gegenteiliger Entscheidungen, auch des OLG Wien (etwa 5R106/10k), gegenüberstehen, die eine Zurechnung eines selbstständigen Wertpapierunternehmens an eine Depotbank klar verneinen."

Gleiches Urteil am HG

Auch der Anwalt Michael Poduschka konnte - allerdings erstinstanzlich am Handelsgericht (HG) Wien - ein ähnliches Urteil erwirken. Eine Berufung der Bank ist möglich. In den Zivilverfahren wird ein neuer Gutachter bestellt.

Wirtschaftsblatt, 10.5.2012

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Datum: 10.05.2012 Autor: Wirtschaftsblatt
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