Meinl-Gutachter schlägt zurück

Der Rechtsstreit zwischen der Meinl Bank sowie Julius Meinl und dem früheren Meinl-Gutachter Thomas Havranek wird emotionsgeladen: Havranek-Anwalt Andreas Rabl hat nun die Klage­beantwortung eingebracht und holt zum Gegenschlag aus. Und: Er hat auch der Republik den Streit verkündet - diese könnte nun aufseiten Havraneks gegen Meinl in den Ring steigen. Staatsanwälte sollen als Zeugen aussagen. Wie berichtet wurde Havranek auf zehn Millionen € Schadenersatz verklagt, weil sein (laut Meinl falsches) Gutachten daran schuld sei, dass Meinl in U-Haft genommen wurde. Die Details der Klage: Julius Meinl moniert, einen Konsulentenvertrag mit der Meinl Bank (er ist dort Aufsichtsrats-Chef, Anm.) wegen der U-Haft verloren zu haben. Daraus würden 2,5 Millionen € Schaden resultieren, mit 1,5 Millionen € werden künftige Schäden beziffert. Die Bank bemän­gelt, dass ihr ob der U-Haft-bedingten Imagekrise Kunden davongelaufen wären, was zu fünf Millionen € Einnahmenrückgang geführt hätte. Eine Million entfällt auf ein Feststellungsbegehren. Dem Vernehmen nach sei in der Klage davon die Rede, dass Meinl für Anwälte und PR monatlich 1,6 Millionen € aufwende.

Am Montag hat Havraneks Anwalt Andreas Rabl die Klagebeantwortung eingebracht. „Die Klage ist meiner Meinung ein taktischer Zug, der in Richtung Staatsanwälte und Gutachter geht." Rabl meint, dass ihnen so die Rute ins Fenster gestellt werden soll. Meinl werde mit der Klage nicht durchdringen, so Rabl: „Die Behauptung, dass das Gutachten für die U-Haft kausal war, ist falsch, weil es im zweiten Haftbeschluss gar nicht mehr vorgekommen ist." Die Justiz hätte Meinl auch ohne Havraneks Gutachten inhaftiert. Die Bank hätte keinen Imageschaden erlitten, da dieser bereits zuvor durch die Causa MEL eingetreten sei. Meinl Bank-Chef Peter Weinzierl erklärt, dass die Staatsanwaltschaft tendenziös vorgehe und bewusst einen befangenen Gutachter eingesetzt habe: „Dies hat zu einem erheblichen Reputations- und Einnahmenverlust geführt."

Wirtschaftsblatt, 10.5.2012

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Datum: 10.05.2012 Autor: Wirtschaftsblatt

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