Vor zwei Jahren wurde die Constantia Packaging durch "Squeeze-Out" (Gesellschafterausschluss) von der Börse genommen. Die Aktionäre erhielten 47 € je Aktie als Abfindungspreis. Viele Minderheitsaktionäre waren mit diesem Preis nicht einverstanden und stellten Anträge zur gerichtlichen Überprüfung der Angemessenheit des Abfindungspreises. Die ausgeschlossenen Aktionäre erhielten 47 € und es wurden auf ihrem Wertpapierdepot je „enteigneter“ Aktie Nachbesserungsrechte mit der Nummer AT0000A0L0D5 eingebucht. Das Überprüfungsverfahren ist langwierig und mühsam. Derzeit ist ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beschäftigt, das die Einwendungen der Antragsteller beurteilen und einen korrigierten Wert bzw. eine abgesicherte Bandbreite für den Abfindungspreis ermitteln soll. Abhängig vom Ergebnis ist zu erwarten, dass entweder die Antragsteller (Aktionäre) oder die Antragsgegner (der Mehrheitsaktionär) dieses Gutachten kritisch prüfen werden. Wenn ausreichend immer wieder dasselbe subjektiv argumentiert wurde und hohe Kosten entstanden sind, wird es früher oder später konkrete Gespräche zur Beilegung dieser Kontroverse geben. Bei einer Einigung, d.h. eine Nachbesserung, erhalten alle Besitzern von Nachbesserungsrechten Gutschriften („erga omnes“-Wirkung).
Aus heutiger Sicht ist nicht voraussagbar, wann und mit welchem Ergebnis dieses Verfahren enden wird. Der IVA hat einen Überprüfungsantrag gestellt und ist sehr zuversichtlich, aber nicht sicher, dass – wie die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen – eine deutlich höhere Nachbesserung erfolgen wird. Die Dauer des Verfahrens kann beim besten Willen nicht eingeschätzt werden, denn einem Vergleich müssen alle Antragsteller und der Antragsgegner, der tief in die Tasche greifen muss, um die Nachbesserung und die angefallenen Kosten zu zahlen, zustimmen.
|