240.000 für Lufthansa-Aufsichtsratschef

Statt variablen gibt es fixe jährliche Zusagen bei Aufsichtsrats­bezügen.

Bei der kommenden Hauptversammlung Anfang Mai folgt die Lufthansa den neuen Möglichkeiten des Deutschen Corporate-Governance-Kodex und stellt die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder von einem variablen auf ein fixes Modell um. Ab 2013 wird der Aufsichtsratsvorsitzende (derzeit Jürgen Weber) 240.000 Euro jährlich bekommen, sein Stellvertreter 120. 000 Euro, einfache Aufsichtsratsmitglieder erhalten 80.000 Euro. Dazu kommen jeweils 500 Euro pro Sitzung.

Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), befürwortet die Abschaffung der variablen Vergütung, "weil sich ein Aufsichtsrat um die längerfristige Strategie kümmern muss und nicht um das operative Geschäft, das Schwankungen unterliegen kann". Auch die Höhe hält er für angemessen. Für 2010 erhielt Weber 383.000 Euro, das waren um 410 Prozent mehr als 2009, als es 75.000 Euro gab.

Spitzenreiter Piëch

Spitzenreiter in Deutschland ist mit nun 1,095 Mio. Euro Ferdinand Piëch (74) für seine bei-den Aufsichtsratsmandate bei VW und MAN. Das waren um knapp 260.000 Euro mehr als 2010 und doppelt so viel wie 2009, schrieb jüngst das Manager Magazin.Österreichische Kontrollore müssen sich mit deutlich geringeren Beträgen zufriedengeben, bestätigte Viktoria Kickinger von der Initiative für Aufsichtsräte Austria (Inara). Im Schnitt bekäme ein Aufsichtsratschef bei den Großbetrieben 60.000 bis 100.000 Euro. Im Übrigen zahlen die heimischen Betriebe von 15 untersuchten EU-Ländern am schlechtesten, so Kickinger.

Nicht auf der Tagesordnung der Lufthansa-Hauptversammlung steht die Wahl in den Aufsichtsrat. Gerüchte, dass Exchef Wolfgang Mayrhuber Jürgen Weber ablösen könnte, sind damit hinfällig. Tüngler will aber wissen, wie die Lufthansa den Übergang gestaltet. Mayrhuber könnte nach der zweijährigen Überbrückungsphase seit seinem Ausscheiden als Vorstandschef frühestens Anfang 2013 in den Aufsichtsrat einziehen. Und dann stellt sich für Tüngler die Frage, ob als einfaches Mitglied oder als Vorsitzender, wie er im

Standard-Gespräch betonte. Der Aktionärsvertreter vermutet, dass die Airliner eine ähnliche Situation beim Pharmariesen Bayer abwarten, dessen Hauptversammlung kurz vor jener der Lufthansa sei.

Bei der AUA laufen indessen die Vorbereitungen für den vom Unternehmen geplanten Betriebsübergang auf die billigere Tyrolean weiter, der bei der Aufsichtsratssitzung am 19. April beschlossen werden soll. In der Gerüchteküche brodelt es: So soll Tyrolean-Flugbetriebsleiter Harald Lazar seinen Kollegen bei der AUA, Fritz Strahammer (ehemals Tyrolean, dann Lauda Air), ablösen. Und statt der Fokker-Maschinen sei der Umstieg auf C-Jet von Bombardier geplant. Entschieden ist beides noch nicht.

Begehrte Flugbegleiter

Im operativen Geschäft versucht die Lufthansa jedenfalls auf erfahrene Flugbegleiter ihrer defizitären Wiener Tochter zurückzugreifen. Die Deutschen wollen aus Spargründen bei ihrem Ausbau am neuen Berliner Flughafen geleaste Flugbegleiter einsetzen. Weil aus der Lufthansa selbst niemand kommt, wurde versucht, AUA-Flugbegleiter zu gewinnen. Der Betriebsrat warnte aber davor, das Angebot (auch mit einem beruflichen Upgrading verbunden) anzunehmen.Aus Pilotenkreisen wird erzählt, dass es derzeit schwierig sei, kurzfristig Urlaub zu bekommen, was eher untypisch sei. Und für den Sommer gebe es keine neuen individuellen Teilzeitangebote. Ein AUA-Unternehmenssprecher sagte, dass derzeit mit 50 Piloten, die selbst aktiv wurden und das Unternehmen verlassen wollen, Gespräche geführt werden. (Claudia Ruff, DER STANDARD, 11.4.2012)

Neue Regeln für Aufsichtsräte

Ab 1. September 2012 gelten in Österreich für die Besetzung von Aufsichtsratsfunktionen neue Spielregeln. Es wird dann nicht mehr so leicht möglich sein, direkt vom Vorstand in das Kontrollgremium zu wechseln.

Grundsätzlich ist gesetzlich eine zweijährige "Cooling-off-Phase" vorgesehen, innerhalb deren ein Wechsel nicht möglich ist. Es gibt aber weiterhin eine Ausnahme - und zwar dann, wenn sich 25 Prozent der Aktionäre explizit für den direkten Übertritt aussprechen. Mehr als ein ehemaliges Vorstandsmitglied darf aber keineswegs innerhalb der Zwei-Jahres-Frist die Fronten wechseln.Im Gegensatz zu bisher müssen künftig auch die Bezüge aller Vorstände einzeln veröffentlicht werden. Eine Empfehlung dazu gab es zwar bereits im Rahmen des Corporate-Governance-Kodex, in der Praxis wurden diese unverbindlichen Verhaltensregeln aber oft nicht eingehalten.
 
Autor: Der Standard
Datum: 11.04.2012
 
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