Einberufung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
33. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG am Donnerstag, dem 3. Mai 2012, um
10.00 Uhr,im Haus der Industrie, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 4.
ISIN AT0000676903
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten, um den Anhang erweiterten
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2011 sowie des
Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Corporate
Governance Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2011.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2011.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2011.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012.
6. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für
das Geschäftsjahr 2011.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG (Fortsetzung der
Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1).
9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 12. April 2012 zur Einsicht
der Aktionäre auf der website der Gesellschaft www.rhi-ag.com unter der Rubrik
Investor Relations, Hauptversammlung 2012, zugänglich und liegen auch in der
Hauptversammlung auf:
• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Corporate Governance-Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Vorschlag für die Gewinnverwendung,
• Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011;
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9,
• Erklärung der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7
gemäß § 87 Abs. 2 AktG,
• Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
• Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
• vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 12. April 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1100 Wien, Wienerbergstraße 9, z.H. Frau Mag. G. Célia Konrad, Esq.,
General Counsel/Head of Legal Dept., zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum
Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderun¬gen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 20. April 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax
an +43 (1) 50213 6281 oder an 1100 Wien, Wienerbergstraße 9, z.H. Frau Mag. G.
Célia Konrad, Esq., General Counsel/Head of Legal Dept., oder per E-Mail an
hauptversammlung@rhi-ag.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zu Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung an den Vorstand
gestellt werden.
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung: "Wahlen in den
Aufsichtsrat") können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1% des
Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen
spätestens am 20. April 2012 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft
zugehen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG, sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rhi-ag.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptver-sammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 22.
April 2012 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 27. April 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zu gehen muss.
Per Post RHI AG
(in Schriftform) Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Barbara Potisk-Eibensteiner
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 52
Per E-Mail: anmeldung.rhi@hauptversammlung.at;
wobei die Depotbestätigung in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
RHI AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz
AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere
elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies
deshalb da RHI AG bei den vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils
SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden
Kreditinstitute jedoch hievon keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben.
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft ausschließlich
unter einer der oben genannten Adressen zu gehen muss.
Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend Ausgeführte
sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs;
ISIN AT0000676903,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 22. April 2012 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post RHI AG
(in Schriftform) Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Barbara Potisk-Eibensteiner
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 52
Per E-Mail: anmeldung.rhi@hauptversammlung.at; wobei die Vollmacht
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rhi-ag.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 02. Mai 2012 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.rhi-ag.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Dr. Wilhelm G. Rasinger vom IVA unter
Tel. +43 1 8763343-0, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail
wilhelm.rasinger@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND ZWISCHENSCHEINE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 289.376.212,84 eingeteilt in 39.819.039 auf den Inhaber
lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch
mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 39.819.039 Stückaktien.
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09.00
Uhr.
Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder Eintrittskarten
noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden gebeten zur
Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
Wien, im April 2012
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
RHI AG
Investor Relations
Mag. Simon Kuchelbacher
Tel: +43-1-50213-6123
Email: simon.kuchelbacher@rhi-ag.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: RHI AG
Wienerbergstrasse 9
A-1100 Wien
Telefon: +43 (0)50213-6123
FAX: +43 (0)50213-6130
Email: rhi@rhi-ag.com
WWW: http://www.rhi-ag.com
Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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