Ein leitender Mitarbeiter der Erste Bank verfasste ein Gutachten für den Prozess gegen die Meinl Bank. Es fiel günstig für Meinl aus. Der Gutachter betont seine Unabhängigkeit.
Wien. Beobachter des Falls Meinl dürften schmunzeln: Die Meinl Bank-bekannt für ihre "Genauigkeit" bei der Auswahl von Gutachtern - hat am Dienstag ein Gutachten auf den Tisch gelegt, das für die Bank in wesentlichen Punkten günstig ist. Der Schönheitsfehler: Der Gutachter ist Mitarbeiter der Erste Bank und hat dort unter anderem mit MEL zu tun. Die Erste hat bekanntlich auch MEL-Zertifikate vertrieben. Erst kürzlich hat die Meinl Bank wie berichtet einen Gutachter für befangen erklären lassen, weil er als Berater mit MEL zu tun gehabt hatte.
Das WirtschaftsBlatt konnte den Gutachter, Peter Ipkovich, Dienstagnachmittag in der Erste Bank erreichen. Er betont, dass seine Unabhängigkeit trotz seiner leitenden Funktionen in der Vermögensberatung in der Holding gewahrt sei: "Ich verstehe den Gedanken (bezüglich Befangenheit, Anm.), allerdings hat man bei Gutachterbestellungen stets das Problem, dass man jemanden benötigt, der vom Fach ist." Ipkovich ist seit 15 Jahren Gutachter und betont, dass er im Meinl-Verfahren vor dem Wiener Handelsgericht dem "Auftrag des Gerichts, ein unabhängiges Gutachten zu erstellen", voll nachgekommen ist.
Für Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl ist sein Gutachten jedenfalls erfreulich: "Durch das vorliegende Gutachten wird bestätigt, dass MEL (jetzt Atrium, Anm. )durch den Rückkauf von Zertifikaten kein Schaden entstanden ist." Die Zertifikate wurden laut Gutachten um 25 Cent unter dem Nettovermögenswert von 20,69 € zurückgekauft. Weinzierl sagt, dass somit bewiesen sei, dass man keine Anleger geschädigt hat, womit der Vorwurf der Untreue vom Tisch wäre.
Anlegeranwälte wie etwa Ulrich Salburg sehen die Doppelrolle Ipkovichs sehr kritisch. Bezüglich der umstrittenen Anlegertäuschung verweist er etwa auf Gutachten "der Sachverständigen Pitak und Imo, die aufzeigen, dass die Rückkäufe von Zertifikaten sehr wohl Auswirkungen auf den Kurs gehabt haben: Denn wäre es nicht zu den Rückkäufen gekommen, wäre das Meinl-Papier volatiler gewesen. Risikoscheue Anleger hätten es nie gezeichnet."
Anlegerfreundliche Urteile
Franz Kallinger, Geschäftsführer beim Prozessfinanzierer Advofin, verweist darauf, dass es "einige Urteile des OGH gibt, in denen festgeschrieben wurde, dass die Meinl Bank irreführend" vorgegangen ist.
Wirtschaftsblatt 2.2.2012
|