Das Aktienrechtsänderungsgesetz brachte für die Organisatoren von Hauptversammlungen zwei wesentlichen Neuerungen: o Der Legitimationsaktionär wurde abgeschafft. Bisher konnten sich Aktionäre vertreten lassen, ohne sich selbst deklarieren zu müssen. In der Teilnehmerliste wurde der Vertreter mit dem Zusatz "Fremdbesitz" geführt. Jetzt muss sowohl der Eigentümer als auch der Bevollmächtigte namentlich bekannt sein. o Für börsenotierte Gesellschaften wurde die Verpflichtung der Hinterlegung abgeschafft. Jetzt ist teilnahmenberechtigt, wer zu einem bestimmten Stichtag einige Tage vor der Hauptversammlung Aktionär war. Österreich entsprach damit einer EU-Richtlinie, durch die die Präsenzen auf Hauptversammlung erhöht werden sollen.
Dieser Tage fanden die Hauptversammlungen von Immofinanz und Immoeast statt, zwei Gesellschaften mit hohem Streubesitz. Die Präsenz war tatsächlich deutlich höher. Es waren nicht mehr österreichische Kleinaktionäre feststellbar, aber die Teilnahme von ausländischen Investoren stieg sprunghaft. Vielleicht war es auch darauf zurückzuführen, dass der IVA sich als unabhängiger Stimmrechtsvertreter zur Verfügung stellte. Über 100 Aktionäre mit einer Beteiligungsquote von zusammen rund 5 Prozent wurde vom IVA vertreten.
Gewöhnungsbedürftig für das Publikum im Saal ist der Umstand, dass der IVA je nach Stimmrechtsweisung dafür oder dagegen stimmte bzw. sich der Stimme enthielt. Über 90 Prozent der Vollmacht gebenden Aktionäre gaben eine Weisung, einige nach Einholung der Meinung des IVA zu den einzelnen Tagesordnungspunkten. Das Interesse der Aktionäre wie der Gesellschaften für eine neutrale Stimmrechtsvertretung ist spürbar gestiegen. Daher hat sich der IVA auch personell verstärkt und arbeitet mit dem ausgebildeten Juristen und Volkswirt Florian Beckermann zusammen, um neben den vielfältigen anderen Aufgaben des IVA der gestiegenen Nachfrage zu entsprechen. Derzeit zahlen die Vollmachtgeber nichts, aber die Gesellschaften leisten einen Kostenersatz. Die Erhöhung der Präsenz auf Hauptversammlung, die Intensivierung der Aktionärsdemokratie und eine konstruktive Aktionärskultur sind vorrangige Anliegen des IVA. Die neutrale Stimmrechtsvertretung ist wesentlicher Beitrag. Wir vollziehen nur, was in anderen Länder bereits seit Jahren üblich ist. Der IVA wird sich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten weiterhin eine eigene Meinung bilden, die nur für diejenigen Aktionäre relevant ist, die ihr Stimmverhalten nach den Überlegungen und Argumenten des IVA ausrichten. Spezialist organisatorischer Fragen von Hauptversammlungen ist der stellvertretende IVA-Vorsitzende Dr. Michael Knap, der über eine langjährige praktische Erfahrung durch eine Vielzahl von Hauptversammlungsbesuchen verfügt. Daher ist allen Aktionären zu empfehlen, ihre Rechte zu nützen, damit eine stimmberechtigte Stammaktie durch Verzicht der Mitbestimmung nicht zu einem Partizipationsschein verkommt. Denn wer seine Rechte nicht wahrnimmt, dem werden sie über kurz oder lang genommen.
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