Rasinger zur Hypo: "Ein Zeichen setzen"

Anstand und Fairness sind im Leben und bei Geschäftsbeziehungen unerlässlich. Hemmungslose Gier hat diese Tugenden weitgehend verdrängt. Viele erfolgreiche „Deal-Maker“ glauben, wenn es ihnen gelingt, nicht strafrechtlich belangt zu werden sei alles in Ordnung.
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 Der Gesetzgeber kann mit der Kreativität von Beratern, Investmentbankern und Rechtsanwälten in der dynamischen Finanzwelt nicht Schritt halten und „produziert“ erst neue Gesetze nach Skandalen und offensichtlichen Fehlentwicklungen  mit großer zeitlicher Verspätung, die dann wieder clever umgangen werden. Anstand und Fairness können durch Gesetze und Gerichte schwer durchgesetzt werden, sie ergeben sich aus der Erziehung und Grundeinstellungen.

Gezielte Ansprache. Im Februar 2007 haben Berlin & Co mit Unterstützung von Wolfgang Kulterer gezielt Investoren für die Hypo Group-Genussscheine mit steuerschonender Konstruktion über Luxemburg angesprochen. Den Anlegern wurde die „wunderbare Brotvermehrung“ in Aussicht gestellt: von Juli 2007  bis zur zweiten Hälfte 2008 durch eine prognostizierte Steigerung des Unternehmenswertes der Bank von 2650 Millionen € auf  4450 Millionen €. Der Ausstieg sollte über einen Börsegang noch 2008 beziehungsweise einen Verkauf an einen strategischen Investor erfolgen. Viele Investoren, wie Stanislaus Turnauer, Michael Gröller oder die Flick-Stiftung haben sich gemeinsam mit dem Industriellenvereinigungs-Präsidenten Veit Sorger diese „aufgelegte“ Chance, die mit einem Elfmeter ohne gegnerischen Torhüter vergleichbar ist, nicht entgehen lassen.  Dem Finanzmarkt Österreich ist ein Börsegang mit einem Werbeträger Jörg Haider und damit neben Meinl, AvW und anderen ein weiterer Anlegerskandal Gott sei dank erspart geblieben.
Die Diskussion der vergangenen Tage und die bekanntgewordenen Recherchen in Bayern lassen diesen „Super-Deal“, der den Investoren in wenigen Monaten letztlich aus öffentlichen Mitteln  einen Gewinn von rund 150 Millionen € brachte,  nunmehr in einem eigenartigen Licht erscheinen.

Gutes Vorbild. Veit Sorger, der mit weniger als einem Prozent an diesem „Coup“ beteiligt war, hat bereits einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gesetzt, indem er seinen Gewinn aus dem Investment auf ein Treuhandkonto hinterlegt hat. Dabei geht es weniger darum, ob das Strafgesetz verletzt wurde, sondern, dass mit heutigem Wissen eine mehr als fragwürdige Transaktion abgewickelt wurde. Ein deutliches Zeichen des Anstandes wäre es, wenn auch die anderen Anleger dem IV-Boss folgen würden und auf den Gewinn zugunsten der Öffentlichkeit verzichten würden. Dies wäre auf keinen Fall als ein Schuldeingeständnis zu werten, sondern als lobenswerte Haltung und deutliche Distanzierung zu den Kärntner Vorgängen.
Die Chance dafür ist aufgrund vergangener Erfahrungen aber eher als sehr gering einzuschätzen. Viel eher ist damit zu rechnen, dass hochkarätige Rechtsanwälte eine Verletzung von Strafbestimmungen wegargumentieren werden und uns renommierte PR-Agenturen mit ihren medialen Kontakten ein Bild der Einhaltung aller Regeln vermitteln. Aber sicher nicht jener des Anstandes.
 
Autor: Dr. Wilhelm Rasinger
Datum: 08.01.2010
 
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