Rasinger: IR ist nicht gleich IR

Bei der Abkürzung IR denken Börsianer in erster Linie an Investor Relations, eine wichtige Funktion in einem börsenotierten Unternehmen, um ein konstruktives Verhältnis zu Geldgebern und Aktionären zu pflegen.
 
Das Kürzel IR wird aber auch für Interne Revision verwendet. Diese Stabstelle des Vorstands hat als Aufgabe die Sicherung der Erreichung der Unternehmensziele, die Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens und die Überwachung der gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien. Durch die  Erkenntnisse aus  der Prüfungstätigkeit ist der Revisor ein kompetenter Berater für den Vorstand bzw. wird sehr oft vorausschauend in wichtige Unternehmnsprojekte betreffend Risiko und Kontrolle eingebunden. Je größer und komplexer eine Unternehmensgruppe ist, desto wichtiger ist eine funktionierende, personell qualitativ und quantitativ gut ausgestattete Interne Revision. Der Corporate Governance Kodex verlangt in der Regel 18 die Einrichtung einer Internen Revision, die den Vorstand und den Aufsichtsrat bzw. dessen Prüfungsausschuss bei der Überwachungspflicht der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems maßgeblich unterstützt.
 
Nicht in allen Unternehmen wird die Bedeutung der Internen Revision für den Unternehmenserfolg vollständig erkannt. Sie kann dem Aufsichtsrat eine wichtige Stütze bei der Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion sein. Der Prüfungsplan und die Prüfungsergebnisse sollen daher wichtiger Tagesordnungspunkt in Sitzungen des Prüfungsausschusses bzw. des Aufsichtsrates sein. Disziplinär untersteht die Interne Revision zwar dem Gesamtvorstand bzw. einem Mitglied  des Vorstands, muss aber in der Sache selbst unabhängig im Interesse des Unternehmens agieren können.  Eine gut funktionierende Interne Revision stärkt das Vertrauen in das Unternehmen. Eine bittere Erfahrung: In den Unternehmen, die den den Aktionären herbe Enttäuschungen und hohe Verluste durch Malversationen brachten, gab es keine Interne Revision. 
 
Autor: Dr. Wilhelm Rasinger
Datum: 18.11.2009
 
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